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Niederbayerische Turnierordnung

Neufassung und gültig ab 21.04.2000
 
§ 1 Spielregeln - geltende
§ 2 Rauchen
§ 3 Spielberechtigung
§ 4 Spieljahr
Änderung § 5 Spielbetrieb
§ 6 Bezirksspielleiter
§ 7 Beschwerderecht
§§ 8 - 15 Einzelmeisterschaften
Änderung § 8 Allgemeine Regelungen
Änderung § 9 Niederbayernliga
Änderung § 10 Damenmeisterschaft
Änderung § 11 Seniorenmeisterschaft
§§ 12/13 Jugendmeisterschaften
§ 14 Pokal-Einzel-Turniere
§ 15 Blitzschach
§§ 16 - 35 Mannschaftswettbewerbe
§ 16 Klassen und Ligen
§ 17 Spielmodus
§ 18 Wertung/Stichkämpfe
§ 19 Aufstieg
§ 20 Abstieg
§ 21 Termine
Änderung § 22 Mannschaftsmeldung
Änderung § 23 Mannschaftsnominierung
§ 24 Spielbetrieb
§ 25 Pflichten des Heimvereins
§ 26 Funktion des Mannschaftsführers
§ 27 Mannschaftsaufstellungen
Änderung §§ 28/29 Einsatz von Spielern
§ 30 Maßnahmen bei Verstößen
§ 31 Fahrtkostenzuschuß
§ 32 Mannschaftspokalturniere
§ 33 Blitzmannschaftsturnier
§ 34 Schnellschachturnier für Einzel bzw. .Mannschaften
§ 35 Mannschaftswettbewerb für Jugend
§ 36 Spielberechtigung
Geschrieben und berichtigt von Gottlieb Kutschera, 1.Vorsitzender; Klaus Kreuzer, 2. Vorsitzender
und Bezirksspielleiter Franz Hufnagl;
Dingolfing, den 09.04.1994, - Änderungen übernommen am 21.4.2000.
Änderung T.O. § 18 6.1. - 6.3, ab JHV 1998 gültig,
ab JHV 2000 §§ 8 - 11 Ndb. Einzelmeisterschaften, § 5 Spielbetrieb, § 22 11., § 23 2., § 28 2.

Bezirksverband Niederbayern im Bayerischen Schachbund e.V.
Turnierordnung - Zusammenfassung mit Änderungen vom 21.04.2000.
------------------------------------------------------------------------------------

ABSCHNITT 1: Allgemeines
 
§ 1 Spielregeln
Für Turniere des Bezirksverbandes Niederbayern im BSB - e.V. (kurz: BV Niederbayern) gelten, soweit diese Turnierordnung (T.O.) nicht anders bestimmt, nacheinander die T.O. des Bayerischen Schachbundes e.V. (BSB), des Deutschen Schachbundes (DSB) und die Regelwerke der FIDE
(Weltschachbund).
 
§ 2 Rauchverbot
Bei allen Veranstaltungen des BV Niederbayern herrscht striktes Rauchverbot in Tagungs- und Turnierräumen.
 
§ 3 Spielberechtigung
Jeder Teilnehmer an den Niederbayerischen Turnieren muß in der aktuellen EDV-Mitgliederliste seines Vereins eingetragen sein bzw. eine vom zuständigen Bezirksspielleiter ausgestellte, vorläufige, befristete Spielgenehmigung vorweisen. Spielgenehmigungen sind vor Einsatz auf jeden Fall abzuwarten. EDV-Liste bzw. vorläufig gültige Spielgenehmigungen sind auf Verlangen des Turnierleiters oder Spielleiters bzw. Mannschaftsführers zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen.
 
§ 4 Spieljahr
Das Spieljahr beginnt grundsätzlich am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.
 
§ 5 Spielbetrieb
In jedem Spieljahr werden folgende Turniere durchgeführt:
Einzelmeisterschaften:
- Einzelmeisterschaften der Herren - Niederbayernliga
- Damenmeisterschaften (D I)
- Seniorenmeisterschaften ab 50 Jahren und über 60 Jahren
- Jugendmeisterschaften - U 20, U 17, U 15, U13, U 11
- Mädchenmeisterschaften - U 20 und U 15 und fallweise U 11
Stichtag ist jeweils der 31.12. des vorangegangenen Jahres.
- Pokalturnier (Dähnepokal)
- Blitzeinzelmeisterschaft
- Schnellschachturnier - mit verkürzter Bedenkzeit
Mannschaftsturniere:
- Niederbayerische Mannschaftsmeisterschaften -
Niederbayernliga, BZL Ost und West, KRL I Ost und West, Neu : Kreisklasse
Viererteams Ost und West.
- Mannschaftspokalmeisterschaft /
(Vierer-Mannschaften aus den Vereinen)
- Blitzmannschaftsmeisterschaft /
(Vierer-Mannschaften aus den Vereinen)
- Schnellschachmannschaftsmeisterschaft /
(Vierer-Mannschaften der Vereine)
1. Über weitere Turniere entscheidet die erweiterte Vorstandschaft.
2. Turniere für Jugendliche, Schüler, Mädchen und Damen führen die Niederbayerische Schachjugend(NSJ) bzw. Der Referent für Damenschach durch. Sie können sich hierzu eigene Turnierordnung (TO) geben.
 
§ 6 Bezirksspielleiter
Der Bezirksspielleiter ist verantwortlich für die Ausschreibung und die ordnungsgemäße Durchführung der Turniere. Er ist Turnierleiter bzw. Schiedsrichter im Sinne der Spielregeln der FIDE. Er kann sich von geeigneten, weiteren Personen vertreten lassen. Der Spielleiter entscheidet in allen Streitfällen. Geldbußen bzw. Ordnungsgelder verhängt der Bezirksspielleiter im Einvernehmen mit der Vorstandschaft.
 
§ 7 Rechtsmittel, Beschwerderecht
1. Proteste, die einen Mannschaftskampf der Niederbayerischen Ligen bzw. Klassen betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach dem Wettkampf schriftlich beim Bezirksspielleiter Niederbayern einzureichen. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Der Protest soll auf der Spielberichtskarte vermerkt bzw. angekündigt sein.

2. Gegen spieltechnische Entscheidungen des Bezirksspielleiters kann von jedem Verein Beschwerde an den Bezirksverband erhoben werden. Einsprüche zu allen Entscheidungen des Bezirksspielleiters sind innerhalb von 2 Wochen, beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung an den Betroffenen, einzureichen.

Dem Bezirksspielleiter ist eine Ausfertigung der Beschwerde zuzustellen. Mit der Beschwerde sind gleichzeitig DM 50.- an die Kasse des Bezirksverbandes Niederbayern zu überweisen. Eine Kopie des Beleges ist dem Beschwerdeschreiben an den Bezirksverband beizulegen. Wird der Beschwerde stattgegeben, erfolgt eine Rückerstattung des vollen Betrages. Wird die Beschwerde nachträglich zurückgezogen, können entstandene Kosten abgezogen werden, d.h., die Erstattung des Betrages kann teilweise oder ganz erfolgen. Beide Parteien werden angehört. Der engere Vorstand des BV Niederbayern kann der Beschwerde mit einfacher Mehrheit abhelfen; der 1. Vorsitzende kann weitere Mitglieder der Vorstandschaft in die Entscheidungsfindung und Abstimmung einbeziehen. Betroffene Vorstandsmitglieder werden gehört, sind aber von Abstimmungen ausgeschlossen. Gegen Entscheidungen des Bezirksverbandes steht dem betroffenen Verein oder Vereinsmitglied die Beschwerde beim BSB offen. Sie ist binnen 14 Tagen, beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung an den Betroffenen, in sechsfacher, kopierfähiger Ausfertigung beim Vorsitzenden des Bundesrechtsausschusses einzureichen.

3. Gegen spieltechnische Entscheidungen des BV Ndb. oder seiner Organe ist Beschwerde beim BSB Präsidium unzulässig. Derartige Beschwerden werden ausschließlich vom Bundesrechtsausschuß nach § 40 der BSB Satzung behandelt. Beschwerden dieser Art sind binnen zwei Wochen in dreifacher Ausfertigung beim Vorsitzenden des Bundesrechtsausschusses einzureichen mit gleichzeitiger Ausfertigung und direkter Zustellung an den 1. Vorsitzenden des BV Ndb. und den Spielleiter Ndb.

4. Gleichzeitig mit der Beschwerdeeinlegung ist eine Beschwerdegebühr von DM 100.- an den BSB zu zahlen. Der Einzahlungsbeleg ist der Beschwerde beizufügen. Bei Rücknahme der Beschwerde kann die Gebühr ganz oder teilweise erstattet werden. Im Fall des ganzen oder teilweisen Obsiegens ist sie ganz oder teilweise zurückzuerstatten.

5. Bundesrechtsausschuß:

a. Für Angelegenheiten des BV Ndb. ist der Bayerische Schachbund (BSB) letzte Entscheidungsinstanz. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar. Die Zuständigkeit, die Besetzung und seine Maßnahmen sind durch die §§ 40 bis 42 der BSB Satzung geregelt.

b. Zum Bundesrechtsausschuß werden als Beisitzer durch den BV Ndb. je ein Meisterspieler und ein zum Richteramt befähigtes Mitglied des BV Ndb. benannt. Die genannten Beisitzer dürfen der Ndb. Vorstandschaft des Bezirksverbandes nicht angehören.


ABSCHNITT 2: Einzelmeisterschaften
 
2.1. Allgemeine Regelungen
 
§ 8 Allgemeines
1. Die Niederbayerischen Einzelmeisterschaften werden alljährlich nach den Osterfeiertagen bis einschließlich Samstag des darauf folgenden Wochenendes durchgeführt.
2. Die Ndb. Schachmeisterschaften der Herren werden in der neuen, zusammengelegten Niederbayernliga durchgeführt.
3. Meisterschaften der Damenklasse werden ausgetragen, wenn sich mindestens 4 Damen melden.

4. Turniere der Seniorenklasse für Spieler ab 50 Jahren und für Spieler über 60 Jahren werden bei entsprechender Teilnehmerzahl durchgeführt.

5. Gespielt wird mit einer Bedenkzeit von 2 Stunden für 40 Züge für jeden Spieler plus 30 Minuten für den Rest der Partie. Die Uhren werden erst nach einer Spielzeit von 4 Stunden unabhängig von der Anzahl der Zügezahl bei jedem Spieler zurückgestellt. Die Gesamtspielzeit beträgt maximal 5 Stunden. In Pokalturnieren wird ohne Unterbrechung bis Partieende gespielt. Hier Bedenkzeitänderung bitte beachten! Keine Hängepartien! Bei Jugendturnieren kann der Jugendleiter die Bedenkzeit abweichend hiervon festlegen.

6. Bei Punktgleichheit entscheidet im Vollrundenturnier über die Plazierung die Wertung nach Sonneborn-Berger, bei Wertungsgleichheit die Mehrheit der Gewinnpartien. Im Turnier nach Schweizer-System entscheidet die Buchholz-Wertung, bei erneutem Gleichstand die verfeinerte Buchholz-Wertung. Liegt dann immer noch ein Gleichstand vor, werden 2 oder mehrere Spieler auf den gleichen Platz gesetzt bzw. wird der Meistertitel an 2 oder mehrere Spieler vergeben.

 

2.2. Einzelmeisterschaften der Herren
 
§ 9 Niederbayernliga
1. Die Niederbayernliga wird in neun Runden nach Schweizer-System ausgetragen.
2. Der Erstplazierte erhält den Titel "Niederbayerischer Meister" des laufenden Jahres. Der Ndb. Meister und der Zweitplazierte ist im gleichen Jahr berechtigt, in der Bay. Allgemeinen Meisterschaft zu spielen. Ersatzleute nominiert der Spielleiter.
3. Spielberechtigung für die Niederbayernliga:
Die Berechtigung, in der Niederbayernliga zu spielen, erhält jeder bei einem Ndb. Schachclub gemeldete Spieler.

4. Gelangt im betreffenden Jahr kein Turnier für Damen zur Austragung, so spielen die gemeldeten Damen in der neuen Niederbayernliga mit.

 
2.3. Einzelmeisterschaften der Damen
 
§ 10 Allgemeines
1. Die Berechtigung zum Damenturnier erhält jede Dame bzw. jedes Mädchen, welche(s) in einem Schachclub in Niederbayern gemeldet ist. Dieses Turnier ist eine Qualifikation zur Bayerischen Damenmeisterschaft.
2. Austragungsmodus für das Damenturnier:
Falls mindestens 4 Damen melden, wird eine Damenmeisterschaft auf Ndb. Ebene ausgetragen. Bei 4 oder 5 Damen wird doppelrundig im Rundensystem gespielt, ab 6 Teilnehmerinnen werden 5 Runden im Rundensystem gespielt. Die Erstplazierte des Turniers erhält den Titel "Damenmeisterin von Niederbayern" des betreffenden Jahres und hat im laufenden Jahr das Recht, in der Damenmeisterschaft auf Bayerischer Ebene zu spielen.
 
 
2.4. Einzelmeisterschaften für Senioren ab 50 Jahren und über 60 Jahren
 
§ 11 Seniorenklasse ab 50 Jahren, 60 Jahren und ab 70 Jahren
1. Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie in der Niederbayernliga.
Bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 8 Teilnehmern werden 7 Runden im Rundensystem gespielt.

2. Bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 8 Spielern entscheidet der Bezirksspielleiter über den Spielmodus.

a.) 2 Gruppen in Rundensystem, wobei die Altersklasse getrennt wird,

b.) 1 Gruppe im Schweizer-System. In jedem Fall 7 Runden.

3. Als Beginn für die Seniorenklasse wird jeweils der darauffolgende Mittwoch nach Ostern festgelegt.

4. Bei Senioren gilt als Stichtag der 31.12. des Vorjahres.
 
 
2.5. Einzelmeisterschaften der Jugend ( NJEM )
 
§ 12 Stichtage - Altersbegrenzung
1. Für die Jugendmeisterschaften auf Niederbayerischer Ebene gelten die Altersklasseneinteilungen und Stichtage der Bayerischen Schachjugend ( BSJ ). Stichtag ist jeweils der 31.12. des Vorjahres.
In U 20 spielen somit Spieler zwischen 20 und 17 Jahren,
in U 17 zwischen 17 - 15,
in U 15 zwischen 15 - 13,
in U 13 zwischen 13 - 11,
in U 11 spielen alle Spieler unter 11 Jahren.
2. Mädchen spielen in zwei oder drei Klassen. Es gelten
die Stichtage U 20,
die Stichtage U 15,
die Stichtage U 11.

§ 13 Austragungsmodus
1. U 20 spielt 2 Stunden/40 Züge und je 1/2 Stunde Restzeit.
2. U 17 und U 15 spielen in der Regel unter den gleichen Bedingungen.
3.Für U 13, U 11 und Mädchen entscheidet der Jugendleiter im Einvernehmen mit der Vorstandschaft über den Turniermodus. Grundlage der Entscheidungen sind die eingegangenen Meldungen und der vorgesehene Zeitrahmen. Der Sieger ihrer Wettkampfgruppen erhalten den Titel "Niederbayerischer Jugendmeister". Der Meister der U 20 hat das Recht, in der laufenden Saison am Turnier der Niederbayernliga teilzunehmen. Die Titelträger von allen Jugendklassen und Mädchen spielen auf Bayerischer Ebene in ihren   Spielklassen. Falls 2 Teilnehmer je Bezirk zugelassen werden, spielen in der Regel die Zweitplazierten in der Bay. Meisterschaft; über die endgültige Teilnahme entscheidet der Jugendleiter. Gespielt wird möglichst im Rundensystem. Bei hoher Beteiligung wird nach Schweizer-System gespielt. Die Zahl der Runden richtet sich nach der Teilnehmerzahl und dem vorgegebenen Zeitrahmen. Die Entscheidung liegt beim Turnierleiter - Jugendleiter.

2.6. Pokalturnier Niederbayern
 
§ 14 Ndb. Dähnepokal-Qualifikation Niederbayernliga
a.) Spielberechtigung:
Teilnahmeberechtigt am Ndb. Pokalturnier sind alle in einem Schachverein gemeldeten Mitglieder des BV Niederbayern.
b.) Austragungsmodus:
Die einzelnen Turniere werden im K.O.-System ausgetragen.
c.) Spielzeit:
Bedenkzeit je Spieler sind zwei Stunden für die ersten 40 Züge, anschließend eine weitere Stunde für den Rest der Partie.
Gespielt wird jeweils eine Partie ohne Unterbrechung. Gesamtspielzeit 6 Stunden.
d.) Remispartien:
Endet eine Partie Remis, so wird die Entscheidung über das Erreichen der nächsten Runde durch 3 Blitzpartien herbeigeführt. Bedenkzeit sind für beide Spieler je 5 Minuten. Sollte das Ergebnis nach 3 Blitzpartien ebenfalls Remis sein, entscheidet die nächste gewonnene  Blitzpartie. Dabei sind die Farben ausgehend von der eigentlichen Partie, ständig zu wechseln.
e.) Meldungen der Teilnehmer: Die Meldungen werden jeweils im laufenden Jahr der Ndb. Einzelmeisterschaften nach Turnierende vom jeweiligen Bezirksspielleiter entgegengenommen. Meldungen können aber auch schriftlich eingereicht werden. Bei schriftlicher Meldung ist Nachstehendes zu beachten:
Anzugeben sind: Vereinsname,
Familien- und Vorname des Spielers,
Postleitzahl und Wohnort, Straße, Hausnummer,
Telefon von privat und eventuell auch Fax und Email, wenn vorhanden.
f.) Auslosung und Terminfestlegung mit Ergebnismeldung:
Die Auslosung nimmt der Bezirksspielleiter des BV Ndb. bei der Jahreshauptversammlung (JHV) vor. Er gibt das Ergebnis der Auslosung und den Termin der 1. Runde mindestens aber 3 Wochen vorher den Teilnehmern bekannt. Mit der Auslosung der nächsten Runden erfolgt auch die Festlegung der übrigen Spieltermine. Die Auslosungsnummern gelten für das gesamte Turnier und bestimmen die weiteren Paarungen. Bei einer unpassenden Zahl wird eine Vorrunde gespielt. Die nächste Runde wird dann neu ausgelost. In der 1. Runde spielt Nr.1 gegen Nr. 2, Nr.3 gegen Nr. 4 usw.; dabei erhalten die Spieler mit einer ungeraden Auslosungszahl die weißen Steine. In der 2. Runde trifft der Sieger der Begegnung Nr.1 gegen Nr.2 auf den Sieger der Begegnung Nr.3 gegen Nr.4 usw. Analog wird in der 3. Runde verfahren. Nach Ende des Wettkampfes hat der Sieger unverzüglich die Meldung schriftlich, telefonisch oder per Fax dem Bezirksspielleiter zu übermitteln. Die Termine für die Runden sind unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung hat das das Ausscheiden aus dem Wettkampf zur Folge.
g.) Heimrecht und Terminvorschläge:
Die Führer der schwarzen Steine haben Heimrecht. Diese Spieler haben ihren Gegnern unverzüglich nach Erhalt der Turnierliste bzw. nach Bekanntgabe des nächsten Gegners drei Termine vorzuschlagen, die im allgemeinen am Wochenende liegen sollen. Der Gegner muß einen der 3 Terminvorschläge annehmen. Die angesetzten Runden sind bis zum letzten angesetzten Termin zu spielen.
h.) Fahrtkosten:
Der Spieler mit Heimvorteil muß seinem Gegner die Hälfte der Fahrtkosten erstatten. Als Bemessungsgrundlage dienen die Kosten der Bundesbahn-Rückfahrkarte 2. Klasse oder wie in der Ausschreibung vorgesehen.
i.) Farbrechtswechsel und Heimrechtswechsel:
Die Farben und somit auch das Heimrecht wechseln nach Möglichkeit nach jeder Runde. Setzen sind für die folgenden Runden 2 Spieler durch, die gleiche Farben hatten, so erhält der Spieler mit der niedrigeren Auslosungsnummer die weißen Steine; der mit der höheren Zahl hat somit  Heimrecht.
j.) Titelgewinn und Folgerungen:
Der Gewinner des Ndb. Pokalturniers erhält den Titel "Niederbayerischer Pokalmeister" des betreffenden Jahres. Er ist im darauffolgenden Jahr berechtigt, in der Niederbayernliga zu spielen. Des weiteren kann der Sieger des Ndb. Dähnepokals im laufenden Jahr auf Bay. Ebene (Silbener Turm) weiterspielen.

2.7. Blitzschacheinzelmeisterschaft
 
§ 15 Meisterschaft der Herren
1.Die Blitzschacheinzelmeisterschaften werden jährlich im Zeitraum vom 01. bis 31.Oktober jeden Jahres mit unbegrenzter Teilnehmerzahl durchgeführt. Gespielt wird - je nach Teilnehmerzahl- bis 16 Teilnehmer im Vollrundensystem, bei mehr als 16 Teilnehmern eine angemessene Rundenzahl im Schweizer-System.
2. Gespielt wird nach den FIDE-Blitzregeln mit einer Bedenkzeit von 5 Minuten je Spieler.

3. Die ersten 3 Sieger aus der Finalgruppe A können im darauffolgenden Jahr auf Bayerischer Ebene weiterspielen.

4. Hängt von der Plazierung eine Qualifikation für eine höhere Spielklasse bzw. die Teilnahme an einer Finalrunde ab, werden bei Punktgleichheit 3 Blitzpartien gespielt. Bei Ausgang von Remis entscheidet das Los.

5. Weitere Bestimmungen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.

Abschnitt 3: Mannschaftsturnier
 
3.1. Niederbayerische Mannschaftsmeisterschaften
 
A. Austragung
 
§ 16 Klassen und Ligen
Die Mannschaftsmeisterschaften werden in folgenden Ligen und Klassen durchgeführt:
a.) Niederbayernliga - 10 Mannschaften.
b.) Die Bezirksligen umfassen in der Regel 10 Mannschaften.

c.) Die Einteilung der Kreisligen Ost und West erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten, nach den anfallenden Fahrtstrecken, auf Wunsch der meldenden Vereine, soweit möglich. Sie erfolgt, sobald alle Meldungen eingegangen sind. Vereine, die neue 6er-Mannschaften stellen, werden hier neu eingereiht.

d.) Kreisklasse - 4er-Mannschaften Ost und West. Gespielt wird, sobald 4 Vereinsteams gemeldet haben.

§ 17 Spielmodus
1. Die Bedenkzeit beträgt in allen Klassen und Ligen je Spieler zwei Stunden für die ersten 40 Züge und eine weitere Stunde für den Rest der Partie. Die Gesamtspielzeit beträgt 6 Stunden. Notationspflicht besteht auch in der Verlängerungsphase. Sie endet, sobald bei einem Spieler weniger als 5 Minuten Bedenkzeit vorhanden sind.
2. Bei Spielen in der Justizvollzugsanstalt Straubing gelten folgende Regeln:
a.) Spieltag ist Samstag, 10.00 Uhr, Spielort ist immer die JVA Straubing.
b.) Die Bedenkzeit ist verkürzt. 5 Stunden wie § 8 Allgemeines.

c.) Der Personenkreis der Spieler unterliegt Einschränkungen.

d.) Die genauen Bestimmungen werden jeweils zu Beginn der neuen Spielsaison mit den Organen der JVA abgesprochen und den betroffenen Vereinen mitgeteilt.

§ 18 Wertung und Stichkämpfe
1. Die Wettkämpfe werden in einfacher Punktrunde durchgeführt.

2. Der zuständige Bezirksspielleiter regelt die Wertung und die Durchführung der eventuellen Stichkämpfe.

3. Die eventuellen Stichkämpfe werden erst nach Beendigung der Wettkämpfe der Bay. Ligen ab Regionalliga Süd-Ost ausgetragen, den Termin bekommen die jeweiligen Vereine fristgemäß zugesandt.

4. Gewertet wird nach Mannschaftspunkten, wobei ein Mannschaftssieg 2 Punkte, ein Remis 1 Punkt, eine Niederlage 0 Punkte zählen. Zu einem Mannschaftssieg sind mehr als 50 % der möglichen Brettpunkte erforderlich.

5. Ergibt sich bei dieser Wertung Punktgleichheit zwischen mehreren Mannschaften, so entscheidet über die Reihenfolge die Zahl der erreichten Brettpunkte.

6. Hängt von der genauen Plazierung mannschaftspunktgleicher Mannschaften der Auf- oder Abstieg ab, wird, wie im folgenden ausgeführt, verfahren:

6.1.1 Mannschaftspunktgleiche Teams werden in einer eigenen Tabelle zusammengestellt.

Nur die Resultate untereinander werden berücksichtigt.

Bei gleicher Anzahl von Mannschaftspunkten zählen die untereinander erzielten Brettpunkte.
6.1.2 Ist auch die Anzahl der Brettpunkte gleich, ist ein Stichkampf auszutragen.

6.1.3 Sind mehrere Teams nach Mannschafts- und Brettpunkten punktgleich, dann sind die erforderlichen Stichkämpfe so anzusetzen, daß jede der punktgleichen Mannschaften möglichst wenig Stichkämpfe zu bestreiten hat. Hierbei wird die Rangfolge der Turnierendtabelle der betreffenden Spielklasse als Entscheidungshilfe benützt.

6.1.4 Sind auch hierbei Entscheidungen unmöglich, werden die Stichkampfpaarungen durch Los festgelegt.

6.1.5 Die nach 6.1.1 erstellten Tabellen dienen zur Feststellung des Abstiegs und Aufstieges oder zur Festlegung der Stichkampfpaarungen gemäß 6.1.2 und 6.1.3. Bei Aufstiegsentscheidungen steigen gemäß der nach 6.1.1 erstellten Tabelle oder nach

6.1.6 Beendigung der Stichkämpfe zunächst der Erste, dann der Zweite usw. entsprechend der Anzahl der zu vergebenden Aufstiegsplätze auf. Bei Abstiegsentscheidungen steigen gemäß der nach 6.1.1.erstellten Tabelle oder nach Beendigung der Stichkämpfe zunächst der Letzte, dann der Vorletzte usw. ab; entsprechend der Anzahl der vorgesehenen Abstiegsplätze.
6.1.7 Bei Stichkämpfen wechselt das Heimrecht gegenüber dem Wettkampf in der Verbandsrunde.
 
§ 19 Aufstieg
1. Der Sieger der Ndb.Liga steigt in die Regionalliga Süd-Ost auf. Falls in der Regionalliga Süd-Ost bereits eine Vereinsmannschaft spielt, wird dieser Mannschaft der Aufstieg verwehrt, und es steigt die zweitplazierte Mannschaft auf.
2. Bezirksliga West und Ost:
Der Erstplazierte jeder Liga steigt in die Ndb.Liga auf. Verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg, so erhält die nächstplazierte Mannschaft das Aufstiegsrecht.
3. Kreisliga I Ost und West:
Die Erstplazierten jeder Liga steigen in die Bezirksliga West oder Ost auf. Die Bezirksliga Ost wurde ebenfalls auf 10 Mannschaften festgelegt. Verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg, so erhält die nächstplazierte Mannschaft das Aufstiegsrecht. Jede neu gemeldete Sechsermannschaft wird in diese Liga eingestuft. Falls in der Kreisliga I Ost oder West eine weitere Regelung nötig ist, wird dies von der Ndb. Vorstandschaft beschlossen.
4. Kreisklasse ( Vierermannschaften ):
Bei dieser Kreisklasse kann jeder Verein mit einer Vierermannschaft teilnehmen. Eine Ummeldung zur Kreisliga I Ost oder West ist bei ausreichender Spielerzahl möglich. Weitere Aufstiegsregelungen, falls nötig, werden dem Bezirksspielleiter bzw. dem Bezirksverband Niederbayern freigestellt.
 
§ 20 Abstieg
1. Der Tabellenletzte (Platz 10) und der Tabellenvorletzte (Platz 9) steigen in die jeweiligen vorgesehenen Bezirksligen Ost oder West ab. In der Ndb.Liga werden so viele Mannschaften absteigen, daß nicht mehr als 10 Mannschaften verbleiben.
Der Bezirksspielleiter regelt dies alleine mit dem BZV- Vorstand.
2. Bezirksliga Ost und West:
2.1. Der Letztplazierte steigt in die jeweilige Kreisliga I Ost oder West ab.

2.2 Eine spielberechtigte Mannschaft, die nicht am Spielbetrieb teilnimmt, steigt in die nächsttiefere Spielklasse ab.

§ 21 Terminfestlegung
1.Der Rundenplan ergibt sich grundsätzlich durch die Auslosung, die Auslosung der Paarungen wird den jeweiligen Mannschaften mitgeteilt. Diese Auslosung gilt für weitere 2 Jahre mit vertauschtem Heimrecht.
2.Der Terminplan bzw. die Terminfestlegung wird gleichfalls vor Beginn der Wettkämpfe vorgenommen und den Mannschaften mitgeteilt. Alle Termine sind verbindlich einzuhalten.
3. Die Wettkämpfe finden jeweils am Sonntag um 10.00 Uhr statt. In beiderseitigem Einverständnis der Mannschaften oder ganzer Spielgruppen kann auch schon am Samstag oder zu einem anderen Zeitpunkt am Sonntag gespielt werden. Eine solche Regelung besteht in den Ligen Ost. Für die JVA gelten Sonderbestimmungen; die Festlegung und Bekanntgabe erfolgen jeweils zu Beginn der Spielsaison.

4. Die Verlegungen von Spielterminen bedarf in jedem Fall der vorherigen Genehmigung des Bezirksspielleiters. Anspruch auf Verlegung hat ein Verein nur bei Abstellung von Spitzenspielern für Schachturniere, die über die Bezirksebene hinausgehen, sowie bei plötzlich auftretenden, unzumutbaren Straßenverhältnissen. Der Bezirksspielleiter ist von der gastgebenden Mannschaft zu verständigen bzw. bei Nichtantreffen am selben Abend ab 18.00 Uhr bei der Ergebnismeldung zu verständigen.

5. Die letzte Runde der Wettkämpfe, dies gilt für alle Ligen und Klassen, muß einheitlich von allen Mannschaften am gleichen Tag und zur gleichen Stunde gespielt werden.


B. Meldungen
§ 22 Mannschaftsmeldungen
1. Vorberechtigte Mannschaften haben Ihre Teilnahme bis zu dem vom Bezirksspielleiter in der Ausschreibung festgesetzten Termin zu melden. Dies gilt für alle Ligen und Klassen.

2. Die gemeldeten Mannschaftsaufstellungen sind für die Dauer der Turniere verbindlich; die Aufstellungsreihenfolge ist während des Turniers einzuhalten; bei Ausfall von Spielern rücken die Ersatzspieler nach. Brettausch ist nicht möglich.

3. Auch die Reihenfolge der Ersatzspieler ist bindend. Partien eines an den betreffenden Brettern eingesetzten, aber nicht spielberechtigten Spielers werden genullt.

4. Keine Nachmeldungen von Spielern für Ndb.Liga und BZL.Ligen. In den anderen Klassen sind Nachmeldungen von Spielern nur in Ausnahmefällen (mit Begründung) bis zum 30.11. jeden Jahres möglich. Der nachgemeldete Spieler erhält die nächste, fortlaufende Nummer.

5.1. Die Erteilung der Spielgenehmigung ist immer abzuwarten.

5.2 Sollte sich herausstellen, daß eine Spielberechtigung auf Grund falscher Angaben erteilt worden ist, werden die Partien des betroffenen Spielers genullt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt beim meldenden Verein.

6. Zulässig ist das Offenlassen eines einzelnen Brettes von Platz 1 bis 8. Fallen mehrere Spieler aus, müssen von Brett 8 beginnend die letzten Bretter frei gelassen werden, wobei bei jedem Brett die namentliche Nennung eines spielberechtigten Spielers erfolgen muß. Wird eines der vorderen Bretter frei gelassen, so muß auch hier ein spielberechtigter Spieler namentlich aufgeführt werden.

7. Zu Beginn der Wettkämpfe wird die Uhr von Weiß angestellt. Weiß braucht jedoch keinen Zug am Brett auszuführen, solange sein Gegner nicht anwesend bzw. nominiert ist. Der Zug des anwesenden Weißen wird in einem verschlossenen Briefumschlag hinterlegt (beim Schiedsrichter oder den Mannschaftsführern). Nach Zugabgabe wird die Uhr des anwesenden Schwarz-Spielers in Gang gesetzt.

8. Die für eine höhere Spielklasse gemeldeten Stammspieler dürfen nicht in einer niedrigeren Spielklasse eingesetzt werden. Stammspieler und Ersatzspieler einer beliebigen tieferen Spielklasse können als Ersatzspieler in einer höheren Spielklasse gemeldet werden. Auf der Ebene des Bezirks-Verbandes Niederbayern verlieren sowohl Stammspieler als auch Ersatzspieler tieferklassiger Mannschaften Ihre Spielgenehmigung, wenn sie mehr als zweimal in der höheren Spielklasse eingesetzt wurden.

9. Mannschaften aus gleichen Vereinen in einer Spielklasse:

a. Spielen mehrere Mannschaften aus dem gleichen Verein in der gleichen Spielklasse Ndb.Liga und in der Bezirksliga Ost und West und Kreisligen I Ost und West so sind für diese Mannschaften jeweils getrennte Aufstellungen abzugeben.

b. Die Stammspieler der ranghöheren Mannschaft dürfen nicht in der rangniedrigeren Mannschaft eingesetzt werden.

c. Stammspieler der rangniedrigeren Mannschaft verlieren für diese Mannschaft die Spielberechtigung, wenn sie öfters als zweimal in der ranghöheren Mannschaft eingesetzt wurden.

10. Alle teilnehmenden, gemeldeten Mannschaften haben die gemeldete Mannschaftsaufstellung einzuhalten.

11. Der Spielleiter kann Mannschaftsnominierungen ganz oder teilweise zurückweisen, wenn nachrangige Bretter um mehr als 300 DWZ-Punkte besser sind, ohne daß dies begründet ist. Dies gilt für alle Ligen und Klassen.
 
§ 23 Mannschaftsnominierung
1. Ein Verein muß für jede Mannschaft acht Stammspieler melden, Ersatzspieler werden auf den darauffolgenden Plätzen benannt. Niederbayernliga 20 Spieler, Bezirksligen 25 Spieler; hier ist keine Nachmeldung von Spielern möglich.
Nachmeldungen gibt es nur, wie unter § 22-4. angegeben, befristet bis zum 30.11. jeden Jahres.
2. Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die mindestens 5 Jahre ununterbrochen für einen deutschen Verein spielberechtigt waren, sind deutschen Spielern gleichgestellt (Bay T.O. 3.2.6.4 Ausländerregelung und DSB T.O. /A-5.1.2).
3. Die teilnehmenden Vereine haben die Mannschaften (Spieler und Mannschaftsführer) entsprechend der in der Ausschreibung des Bezirksspielleiters festgesetzten Form binnen der
festgelegten Frist zu nominieren.
4. Die Einteilung der jeweiligen Ligen bzw. Klassen wird nach regionalen Gesichtspunkten von Jahr zu Jahr vom Bezirksspielleiter vorgenommen.
§ 24 Spielbetrieb
1. Das Wettkampfergebnis ist am Spieltag oder jeweils am Sonntag vom Heimverein unverzüglich telefonisch ab 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr dem Bezirksspielleiter durchzusagen oder zu faxen.

2. Der schriftliche Wettkampfbericht ist vom gastgebenden Verein vorzubereiten, von beiden Mannschaftsführern nach Spielende zu unterzeichnen und noch am selben Tag an den Bezirksspielleiter des Bezirksverbandes Niederbayern abzusenden.

3. Die Berichte müssen die Brettreihenfolge und Namen der Spieler, die Paßnummern sowie besondere Vorkommnisse, wie z.B. Proteste usw., enthalten. Der Wettkampfbericht muß bis spätestens am darauffolgenden Mittwoch beim zuständigen Bezirksspielleiter eingetroffen sein (Postkarte oder Fax).

4. Nach telefonischer Meldung muß die Ergebniskarte als Beweis dem Bezirksspielleiter zugesandt werden.

 

C. Durchführung

 
§ 25 Pflichten des Heimvereins
Der Heimverein ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Mannschaftskampfes. Insbesondere hat er für ein geeignetes Spiellokal zu sorgen. Er ist verpflichtet, bei Mannschaftskämpfen vollzähliges und einwandfreies Spielmaterial zu stellen.
 
§ 26 Mannschaftsführer
1. Jede Mannschaft muß einen Mannschaftsführer benennen.

2. Jeder Mannschaftsführer sollte ein Turnierleiterhandbuch des Deutschen Schachbundes bzw. die gültige Turnierordnung des Bezirksverbandes Niederbayern mitsichführen.

3. Der Mannschaftsführer vertritt die Interessen seines Teams gegenüber den Konkurrenzvereinen und beim BZV Niederbayern.

4. Die Durchführung von Spielberechtigungen, EDV-Listen durch Vorlage eines Personalausweises o.ä. kann verlangt werden.

5. Die endgültige Entscheidung über Einsprüche und Entscheidungen von Mannschaftsführern liegt beim Bezirksspielleiter.

§ 27 Mannschaftsaufstellungen
1. Die Auslosung der Mannschaften erfolgt, sofern keine Neueinteilung stattfindet, für 2 Jahre. Der Verein, der in der Paarungstabelle zuerst genannt wird, ist im Jahr der Neuauslosung der Gastgeber und hat an den Brettern mit gerader Zahl Weiß. Im nächsten Jahr wechselt das Gastgeberrecht.
 
2. Im Jahr der Auslosung werden die absteigenden Mannschaften durch die Aufsteiger ersetzt. Deren Auslosungsnummern werden durch Los bestimmt.

3. Die Aufstellungen werden vor Beginn der Turniere allen Vereinen bekanntgegeben und müssen von den jeweiligen Vereinen je Liga und Klassen getrennt vorgenommen werden.

4. Bei verspäteter Abgabe der Mannschaftsaufstellungen sind alle Uhren der fehlenden Mannschaft anzustellen. Sind beide Mannschaftsaufstellungen verspätet, so müssen alle Uhren von Weiß angestellt werden.

 
§ 28 Einsatz von Spielern
1. Die Aufstellung der gemäß § 23 gemeldeten Spieler ist in der Reihenfolge bindend.
2. Je Wettkampf dürfen höchstens zwei Gastspieler(innen), die unter § 23-2. aufgeführt sind,
eingesetzt werden.

3. Spieler, die mehr als zweimal in der höherrangigen Liga eingesetzt wurden, verlieren die Spielberechtigung, wie in § 22-8.-10. geregelt.

4. Bei den Stichkämpfen sind alle Spieler spielberechtigt, die am letzten Spieltag der Meisterschaftsrunde noch einsatzberechtigt waren.

5. Spieler dürfen in einer Runde nur einmal eingesetzt werden. Zu einer Runde gehören alle Wettkämpfe, die laut Terminplan am selben Tag stattfinden sollen. Eine Verlegung eines Mannschaftskampfes ändert nichts an der Zugehörigkeit zur ursprünglichen Runde. Mannschaftskämpfe an verschiedenen Tagen gehören nur dann zur selben Runde, wenn es vor Saisonbeginn bei der Aufstellung des Terminplanes vom Bezirksspielleiter so festgelegt worden ist.

§ 29 Unzulässiger Spielereinsatz
1. Die Aufstellungen gemäß § 22 und § 23 sind bindend.

2. Ein Spieler wird genullt, wenn an einem Brett vor ihm ein Spieler mit einer größeren Meldenummer eingesetzt wird. Kann an seiner Stelle kein anderer an diesen Platz spielberechtigter Spieler ( gemäß §§ 27, 28 ) benannt werden, so erfolgt auch eine Nullung aller folgenden Bretter.

3. Der Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung hat den Verlust des Wettkampfes mit Aberkennung aller Brettpunkte zur Folge; überdies wird ein Bußgeld fällig (§ 30).

4. Die Nullung unzulässig eingesetzter Spieler erfolgt so, daß die zeitliche Abfolge entscheidet. Es wird stets das erste Spiel gewertet, das folgende unzulässige Spiel genullt. Die Spielklasse spielt keine Rolle, entscheidend ist die zeitliche Abfolge des Einsatzes.
 
§ 30 Geldbußen und Ordnungsgelder
1. Tritt eine Mannschaft zu einem fälligen Punkte- oder Pokalspiel nicht an, werden die Mannschaftspunkte mit 2:0 und die Brettpunkte mit 8:0 bei den Achtermannschaften und mit 4:0 bei den Vierermannschaften der gegnerischen Mannschaft gutgeschrieben.

2. Als unentschuldigtes Nichtantreten ist anzusehen, wenn eine Mannschaft nicht bis zum vorletzten Freitag vor dem festgesetzten Spieltermin abgesagt und mit gleicher Post den Bezirksspielleiter verständigt hat.

2.a) Ordnungsgelder: Eine Achtermannschaft muß mit mindestens 4, eine Vierermannschaft mit mindestens 2 Spieler antreten.
Bei Nichtantreten einer Mannschaft ist ein Ordnungsgeld fällig.
2.b) Diese Ordnungsgelder werden vom zuständigen Bezirksspielleiter im Einvernehmen mit der
Vorstandschaft Ndb. festgelegt.
Für einen eventuellen Einspruch kann § 7 herangezogen werden.
Niederbayernliga bis zu 150.- DM,
Bezirksliga Ost und West bis zu 100.- DM,
Kreisliga I Ost und West bis zu 100.- DM,
Kreisklasse Vierermannschaften bis zu 50.- DM.
2.c) Tritt eine Mannschaft nach Turnierbeginn vom Turnier zurück, ist ein Ordnungsgeld in
nachstehender Höhe fällig:
Niederbayernliga bis zu 300.- DM,
Bezirksliga Ost und West bis zu 200.- DM,
Kreisliga I Ost und West bis zu 200.- DM,
Kreisklasse Ost und West bis zu 100.- DM.
Die zurückgetretene(n) Mannschaft(en) gilt (gelten) als Absteiger.

3. Zur Erzwingung von Ordnungs- und Bußgeldern kann der Bezirksverband Niederbayern Sperren verhängen, z.B. Ausschluß von Mannschaftskämpfen oder Einzelturnieren auf Bezirksebene, sofern die Spieler dem betreffenden Verein angehören.Die Festsetzung ist aktenkundig zu machen und dem betroffenen Verein bekanntzugeben.

4. Der Bezirksverband hat das Recht, Verstöße gegen die Turnierordnung und die Spielregeln mit Punktverlust, Neuansetzung einer Partie oder eines ganzen Wettkampfes usw. zu ahnden.

5. Verstöße gegen die Meldevorschriften und die Turnierordnung werden mit einer Geldbuße von DM 20.-geahndet, unbeschadet eines noch fälligen Ordnungsgeldes.

6. Die Geldbußen verhängt der Bezirksspielleiter. Die Vereine bzw. zuständigen Mannschaftsführer werden sofort Mitteilung erhalten.

§ 31 Fahrtkostenzuschuß
1. Der Fahrtkostenzuschuß wird nach Beendigung der offiziellen Runden ausbezahlt.

2. Die Auszahlung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag gemäß den Bestimmungen der festgelegten gültigen Beitragsordnung des Bezirksverbandes Niederbayern. Sie wird vom Kassenwart Niederbayern vorgenommen.

3.2. Mannschaftspokalturnier
 
§ 32 Allgemeines
1. Zum Pokalturnier sind jeweils Vierermannschaften aus allen gemeldeten Vereinen zugelassen.
2.a) Das Turnier wird im K.O.-System ausgetragen. Die erste Runde wird nach Möglichkeit auf
Landesebene ausgelost (Landkreise einschließlich kreisfreier Städte).
Jeder Verein hat dadurch die Möglichkeit, mehrere Mannschaften zu stellen. Erst ab dem
Viertelfinale erfolgt die Auslosung auf Ndb. Ebene.
Gespielt wird nach der T.O. für Mannschaftskämpfe des Bezirksverbandes Niederbayern.
Die Bedenkzeit beträgt je Spieler 2 Stunden für die ersten 40 Züge, eine weitere Stunde für den
Rest der Partie. Gesamtspielzeit 6 Stunden.
2.b) Endet eine Partie im Wettkampf Remis, so gilt die Berliner-Wertung (Brett 1-4, Brett 2-3,
Brett 3-2, Brett 4-3).
Gewinnt eine Mannschaft an den Brettern 1 und 4, die andere an den Brettern 2 und 3, so
entscheidet der Gewinn auf Brett 1 das Weiterkommen der Mannschaft.
Enden alle Partien Remis im regulären Kampf, so gilt die Regelung, daß alle Spieler je eine
Blitzpartie über jeweils 5 Minuten spielen müssen, bis eine Entscheidung gefallen ist.
Auch für den Blitzwettkampf findet die Berliner-Wertung Anwendung.
2.c) Der Heimverein hat an den Brettern 1 und 4 Schwarz und an den Brettern 2 und 3 Weiß.
2.d) Die Ergebnisse sind jeweils vom Heimverein schriftlich zu melden, gegebenenfalls auch mit
Fax.
2.e) Der Wettkampfbericht ist vom Heimverein unter Angabe der Einzelspielergebnisse sofort bis
spätestens am darauffolgenden Mittwoch (Poststempel ) an den Bezirksspielleiter abzusenden.
2.f) Ein verspätetes Eintreffen der Meldung hat Mannschaftskampfverlust für die Heimmannschaft
zur Folge.
2.g) Bei ungerader Teilnehmerzahl wird eine Vorrunde gespielt.
2.h) Meldungen sind jeweils in 12facher Ausfertigung mit dem Vordruck des Bezirksverbandes an
den Bezirksspielleiter zu senden.
 
3.3. Blitzschachmannschaftsmeisterschaft
 
§ 33 Allgemeines
1. Alle im BSB gemeldeten Vereine des Bezirksverbandes Niederbayern dürfen an diesem Turnier teilnehmen.

2. Es gelten die FIDE-Blitzspielregeln.

3. Details regelt die jeweilige Ausschreibung.
 
 
3.4. Niederbayerische Schnellschachmeisterschaft
 
§ 34 Allgemeines
1. Der Niederbayerische Bezirksverband trägt jährlich das Qualifikationsturnier zur Bay. Meisterschaft im Schweizer-System aus.

2. Gespielt werden 7 Runden nach den FIDE-Schnellschachregeln; 2 mal 30 Minuten für jeden Einzelspieler.

3. Die Ndb. Schnellschachmeisterschaft wird als Einzelmeisterschaft und auch als Mannschaftsmeisterschaft (4er-Teams) ausgetragen.

3.1. Diese Meisterschaften werden jeweils an einem Tag abgewickelt.

Die Spieler müssen ihre Züge in der vor Turnierbeginn festgelegten Zeit (60 oder 30 Minuten) ausführen.

Wird eine Mitschreibepflicht vereinbart (vor Beginn des Turniers ), schreiben beide Spieler Zug um Zug mit.

Sobald auf einer Uhr weniger als 5 Minuten Bedenkzeit übrig sind, endet die Mitschreibepflicht für beide Spieler.

4. Die drei erstplazierten Spieler des Einzelturniers erwerben die Spielberechtigung zur Bay. Schnellschach-Einzelmeisterschaft.

4.1. Der Sieger im Mannschaftsturnier spielt auf der Bayerischen Meisterschaft mit.

4.2. Erstbenennungen durch den Spielleiter sind möglich. Auswahlkriterium ist die Plazierung in der jeweiligen Meisterschaft.

5. Zu diesem Turnier sind alle Spieler aus den jeweiligen Vereinen, die eine gültige, vorläufige Spielergenehmigung haben oder in der EDV-Mitgliederliste aufgeführt sind, spielberechtigt.

6. Bei Mannschaftsturnieren im Schnellschach besteht ein Team aus 4 Stammspielern; zwei Ersatzspieler können gemeldet werden. Die Reihenfolge der Meldung ist bindend für das ganze Turnier. Die Ersatzspieler (Springer) werden nachrückend eingesetzt.

7. Der Sieger des jeweiligen Turniers erhält im laufenden Jahr den Titel "Niederbayerischer Schnellschach-Meister".

3.5. Jugend-Mannschafts-Wettbewerbe
 
§ 35 Allgemeines
1. Wenn möglich, soll jedes Jahr ein Jugendvereinspokalwettbewerb ausgetragen werden.

2. Gespielt wird in 4er-Mannschaften entweder nach Rundensystem oder K.O.-System.

3. Angestrebt werden soll auch eine alljährliche Meisterschaft mit Achtermannschaften (6 + U15 + Mädchen).

4. Solange die Teilnehmerzahl gering ist, entscheidet der zuständige Jugendleiter über Art und Weise der Austragung.

5. Die Sieger spielen bei den entsprechenden BSJ-Wettbewerben mit.
 
3.6. Spielgenehmigungsordnung
 
§ 36 Allgemeines
1. Jedes Mitglied eines Schachvereins oder einer Schachabteilung des Bay. Schachbundes bedarf zur Teilnahme an Meisterschaften irgendwelcher Art und an Lehrgängen eines gültigen Eintrages in der EDV- Mitgliederliste seines Vereins
2. Ab sofort gelten nur die aktuellen EDV-Mitgliederlisten als Nachweis der Spielberechtigung. Der DSB stellt keine Pässe mehr aus. Statt der EDV-Originale kann auch eine Kopie vorgelegt werden. Der Spielleiter kann auch befristete, vorläufige Spielberechtigungen erteilen. Anträge für eine Spielberechtigung müssen enthalten:
Name, Vornamen,
Geburtsort und Geburtsdatum,
Wohnort/Adresse,
Verein,
Freigabeerklärung des alten Vereins.

3. Die EDV-Listen sind nur in Verbindung mit Personalausweisen oder entsprechendem amtlichen Dokument gültig.

4. Bei Einzelmeisterschaften und auf Lehrgängen ist auf Verlangen die EDV-Liste (oder Kopie) dem Turnierleiter oder dem Lehrgangsleiter vorzulegen, bei Mannschaftskämpfen dem Turnierleiter oder dem Beauftragten des gegnerischen Vereins.

5. Ein Spieler ist, abgesehen von Freundschaftskämpfen, nur für den Verein spielberechtigt, in dessen EDV-Liste er eingetragen bzw. gemeldet ist. Bei Vereinswechsel ist eine Freigabeerklärung des alten Vereins notwendig. Sie kann nur verweigert werden, wenn noch Forderungen gegen den Spieler bestehen.

6. Termine: Es gelten die Meldefristen des BSB 30.06.und 30.11. des jeweiligen Jahres. Nur zu diesen Zeitpunkten sind verbindliche Ummeldungen, Löschungen usw. möglich. Zur Anmeldung und Abmeldung sind die offiziellen Formblätter nicht mehr erforderlich. Anträge auf vorläufige Spielberechtigungen können beim Ndb. Bezirksspielleiter formlos (§ 36-2.) eingereicht werden. Der Bezirksspielleiter prüft alle Nachmeldungen und leitet diese an die Zentrale Erfassungsdatei des BSB weiter. Nur Vollständigkeit und absolute Richtigkeit aller Angaben garantieren die Bearbeitung durch die Zentraldatei.

7. Fehler in den Anträgen bedingen falsche oder unvollständige EDV-Listen. Fehlerhafte Unterlagen verursachen Anfragen, Rücksendung des Materials etc. Entstehende Unkosten gehen zu Lasten des betreffenden Vereins.

8. Löschungen von Mitgliedern:

a. Nach Beendigung der Mitgliedschaft eines Spielers hat der Verein spätestens zum nächsten Termin (§ 36-6.) den Spieler abzumelden. Bis zur Löschung in den EDV-Listen besteht Beitragspflicht an den BV Ndb. und den BSB.

b. Der Verein, der aus dem BSB austritt, hat sämtliche Unterlagen bis zum nächsten Termin (§ 36-6.) an den Bezirksspielleiter zu senden. Die Beitragspflicht endet erst bei Löschung in der Datenbank.

 
§ 37 Verschiedenes
1. Alle Vorstände in den Vereinen sind verpflichtet, diese Turnierordnung sorgfältig aufzubewahren. Mannschaftsführer, Spielleiter und Vereinsmitglieder sind in Kenntnis zu setzen. Für die Anforderung eines weiteren Exemplars wird ein Unkostenbeitrag von DM 15.- gefordert.
2. Diese Turnierordnung tritt mit Wirkung vom 21.April 2000 in Kraft.
Dingolfing/Landshut den 21.04.2000
In geänderter Form gemäß den Beschlüssen der JHV 2000.

Gottlieb Kutschera, Klaus Kreuzer, Franz Hufnagl
1. Ndb. Vorsitzender, 2. Ndb. Vorsitzender, Ndb. Bezirksspielleiter