Neufassung und gültig ab 21.04.2000
-
- § 1 Spielregeln - geltende
- § 2 Rauchen
- § 3 Spielberechtigung
- § 4 Spieljahr
- Änderung § 5 Spielbetrieb
- § 6 Bezirksspielleiter
- § 7 Beschwerderecht
- §§ 8 - 15 Einzelmeisterschaften
- Änderung § 8 Allgemeine Regelungen
- Änderung § 9 Niederbayernliga
- Änderung § 10 Damenmeisterschaft
- Änderung § 11 Seniorenmeisterschaft
- §§ 12/13 Jugendmeisterschaften
- § 14 Pokal-Einzel-Turniere
- § 15 Blitzschach
- §§ 16 - 35 Mannschaftswettbewerbe
- § 16 Klassen und Ligen
- § 17 Spielmodus
- § 18 Wertung/Stichkämpfe
- § 19 Aufstieg
- § 20 Abstieg
- § 21 Termine
- Änderung § 22 Mannschaftsmeldung
- Änderung § 23 Mannschaftsnominierung
- § 24 Spielbetrieb
- § 25 Pflichten des Heimvereins
- § 26 Funktion des Mannschaftsführers
- § 27 Mannschaftsaufstellungen
- Änderung §§ 28/29 Einsatz von Spielern
- § 30 Maßnahmen bei Verstößen
- § 31 Fahrtkostenzuschuß
- § 32 Mannschaftspokalturniere
- § 33 Blitzmannschaftsturnier
- § 34 Schnellschachturnier für Einzel bzw.
.Mannschaften
- § 35 Mannschaftswettbewerb für Jugend
- § 36 Spielberechtigung
- Geschrieben und berichtigt von Gottlieb Kutschera,
1.Vorsitzender; Klaus Kreuzer, 2. Vorsitzender
- und Bezirksspielleiter Franz Hufnagl;
- Dingolfing, den 09.04.1994, - Änderungen übernommen
am 21.4.2000.
- Änderung T.O. § 18 6.1. - 6.3, ab JHV 1998 gültig,
- ab JHV 2000 §§ 8 - 11 Ndb. Einzelmeisterschaften, §
5 Spielbetrieb, § 22 11., § 23 2., § 28 2.
- Bezirksverband Niederbayern im Bayerischen Schachbund
e.V.
- Turnierordnung - Zusammenfassung mit Änderungen vom
21.04.2000.
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- ABSCHNITT 1: Allgemeines
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- § 1 Spielregeln
- Für Turniere des Bezirksverbandes Niederbayern im BSB -
e.V. (kurz: BV Niederbayern) gelten, soweit diese Turnierordnung (T.O.) nicht anders
bestimmt, nacheinander die T.O. des Bayerischen Schachbundes e.V. (BSB), des Deutschen
Schachbundes (DSB) und die Regelwerke der FIDE
- (Weltschachbund).
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- § 2 Rauchverbot
- Bei allen Veranstaltungen des BV Niederbayern herrscht
striktes Rauchverbot in Tagungs- und Turnierräumen.
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- § 3 Spielberechtigung
- Jeder Teilnehmer an den Niederbayerischen Turnieren muß in
der aktuellen EDV-Mitgliederliste seines Vereins eingetragen sein bzw. eine vom
zuständigen Bezirksspielleiter ausgestellte, vorläufige, befristete Spielgenehmigung
vorweisen. Spielgenehmigungen
sind vor Einsatz auf jeden Fall abzuwarten. EDV-Liste bzw. vorläufig gültige
Spielgenehmigungen sind auf Verlangen des Turnierleiters oder Spielleiters bzw.
Mannschaftsführers zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen.
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- § 4 Spieljahr
- Das Spieljahr beginnt grundsätzlich am 1. September und
endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.
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- § 5 Spielbetrieb
- In jedem Spieljahr werden folgende Turniere
durchgeführt:
- Einzelmeisterschaften:
- - Einzelmeisterschaften der Herren - Niederbayernliga
- - Damenmeisterschaften (D I)
- - Seniorenmeisterschaften ab 50 Jahren und über 60
Jahren
- - Jugendmeisterschaften - U 20, U 17, U 15, U13, U 11
- - Mädchenmeisterschaften - U 20 und U 15 und
fallweise U 11
- Stichtag ist jeweils der 31.12. des vorangegangenen
Jahres.
- - Pokalturnier (Dähnepokal)
- - Blitzeinzelmeisterschaft
- - Schnellschachturnier - mit verkürzter Bedenkzeit
- Mannschaftsturniere:
- - Niederbayerische Mannschaftsmeisterschaften -
- Niederbayernliga, BZL Ost und West, KRL I Ost und
West, Neu : Kreisklasse
- Viererteams Ost und West.
- - Mannschaftspokalmeisterschaft /
- (Vierer-Mannschaften aus den Vereinen)
- - Blitzmannschaftsmeisterschaft /
- (Vierer-Mannschaften aus den Vereinen)
- - Schnellschachmannschaftsmeisterschaft /
- (Vierer-Mannschaften der Vereine)
- 1. Über weitere Turniere entscheidet die erweiterte
Vorstandschaft.
- 2. Turniere für Jugendliche, Schüler, Mädchen und Damen führen die Niederbayerische Schachjugend(NSJ) bzw.
Der Referent für Damenschach durch. Sie können
sich hierzu eigene Turnierordnung (TO) geben.
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- § 6 Bezirksspielleiter
- Der Bezirksspielleiter ist verantwortlich für die
Ausschreibung und die ordnungsgemäße Durchführung der Turniere. Er ist Turnierleiter bzw. Schiedsrichter
im Sinne der Spielregeln der FIDE. Er kann sich von geeigneten, weiteren Personen
vertreten lassen. Der Spielleiter entscheidet in allen Streitfällen. Geldbußen bzw.
Ordnungsgelder verhängt der Bezirksspielleiter im Einvernehmen mit der Vorstandschaft.
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- § 7 Rechtsmittel, Beschwerderecht
1. Proteste, die einen Mannschaftskampf der Niederbayerischen Ligen bzw. Klassen
betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach dem Wettkampf schriftlich beim
Bezirksspielleiter Niederbayern einzureichen. Für die Fristwahrung ist das Datum des
Poststempels maßgeblich. Der Protest soll auf der Spielberichtskarte vermerkt bzw.
angekündigt sein.
2. Gegen spieltechnische Entscheidungen des
Bezirksspielleiters kann von jedem Verein Beschwerde an den Bezirksverband erhoben werden.
Einsprüche zu allen Entscheidungen des Bezirksspielleiters sind innerhalb von 2 Wochen,
beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung an den Betroffenen, einzureichen.
- Dem Bezirksspielleiter ist eine Ausfertigung der
Beschwerde zuzustellen. Mit der Beschwerde sind
gleichzeitig DM 50.- an die Kasse des Bezirksverbandes Niederbayern zu überweisen. Eine Kopie des Beleges ist dem Beschwerdeschreiben an den
Bezirksverband beizulegen. Wird der Beschwerde
stattgegeben, erfolgt eine Rückerstattung des vollen Betrages. Wird die Beschwerde
nachträglich zurückgezogen, können entstandene Kosten abgezogen werden, d.h., die Erstattung des Betrages kann teilweise oder ganz
erfolgen. Beide Parteien werden angehört. Der
engere Vorstand des BV Niederbayern kann der Beschwerde mit einfacher Mehrheit abhelfen;
der 1. Vorsitzende kann weitere Mitglieder der Vorstandschaft in die Entscheidungsfindung
und Abstimmung einbeziehen. Betroffene Vorstandsmitglieder werden gehört, sind aber von
Abstimmungen ausgeschlossen. Gegen Entscheidungen des Bezirksverbandes steht dem
betroffenen Verein oder Vereinsmitglied die Beschwerde beim BSB offen. Sie ist binnen 14
Tagen, beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung an den Betroffenen, in
sechsfacher, kopierfähiger Ausfertigung beim Vorsitzenden des Bundesrechtsausschusses
einzureichen.
3. Gegen spieltechnische Entscheidungen des BV Ndb.
oder seiner Organe ist Beschwerde beim BSB Präsidium unzulässig. Derartige Beschwerden werden ausschließlich vom
Bundesrechtsausschuß nach § 40 der BSB Satzung behandelt. Beschwerden dieser Art sind binnen zwei Wochen in dreifacher
Ausfertigung beim Vorsitzenden des Bundesrechtsausschusses einzureichen mit gleichzeitiger
Ausfertigung und direkter Zustellung an den 1. Vorsitzenden des BV Ndb. und den
Spielleiter Ndb.
4. Gleichzeitig mit der Beschwerdeeinlegung ist eine
Beschwerdegebühr von DM 100.- an den BSB zu zahlen. Der
Einzahlungsbeleg ist der Beschwerde beizufügen. Bei Rücknahme der Beschwerde kann die
Gebühr ganz oder teilweise erstattet werden. Im Fall des ganzen
oder teilweisen Obsiegens ist sie ganz oder teilweise zurückzuerstatten.
- 5. Bundesrechtsausschuß:
a. Für Angelegenheiten des BV Ndb. ist der
Bayerische Schachbund (BSB) letzte Entscheidungsinstanz. Seine Entscheidungen sind
unanfechtbar. Die Zuständigkeit, die Besetzung
und seine Maßnahmen sind durch die §§ 40 bis 42 der BSB Satzung geregelt.
b. Zum Bundesrechtsausschuß werden als Beisitzer
durch den BV Ndb. je ein Meisterspieler und ein zum Richteramt
befähigtes Mitglied des BV Ndb. benannt. Die genannten Beisitzer dürfen der Ndb.
Vorstandschaft des Bezirksverbandes nicht angehören.
- ABSCHNITT 2: Einzelmeisterschaften
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- 2.1. Allgemeine Regelungen
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- § 8 Allgemeines
- 1. Die Niederbayerischen Einzelmeisterschaften werden
alljährlich nach den Osterfeiertagen bis einschließlich Samstag des darauf folgenden
Wochenendes durchgeführt.
- 2. Die Ndb. Schachmeisterschaften der Herren werden in der
neuen, zusammengelegten Niederbayernliga
durchgeführt.
- 3. Meisterschaften der Damenklasse werden ausgetragen,
wenn sich mindestens 4 Damen melden.
4. Turniere der Seniorenklasse für Spieler ab 50
Jahren und für Spieler über 60 Jahren werden bei entsprechender Teilnehmerzahl
durchgeführt.
5. Gespielt wird mit einer Bedenkzeit von 2 Stunden
für 40 Züge für jeden Spieler plus 30 Minuten für den Rest der Partie. Die Uhren werden erst nach einer Spielzeit von 4 Stunden unabhängig
von der Anzahl der Zügezahl bei jedem Spieler zurückgestellt. Die Gesamtspielzeit beträgt maximal 5 Stunden. In Pokalturnieren wird ohne Unterbrechung bis Partieende gespielt. Hier
Bedenkzeitänderung bitte beachten! Keine
Hängepartien! Bei Jugendturnieren kann der Jugendleiter die
Bedenkzeit abweichend hiervon festlegen.
6. Bei Punktgleichheit entscheidet im
Vollrundenturnier über die Plazierung die Wertung nach Sonneborn-Berger, bei
Wertungsgleichheit die Mehrheit der Gewinnpartien. Im Turnier nach
Schweizer-System entscheidet die Buchholz-Wertung, bei erneutem Gleichstand
die verfeinerte Buchholz-Wertung. Liegt dann immer noch ein
Gleichstand vor, werden 2 oder mehrere Spieler auf den gleichen Platz
gesetzt bzw. wird der Meistertitel an 2 oder mehrere Spieler vergeben.
- 2.2. Einzelmeisterschaften der Herren
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- § 9 Niederbayernliga
- 1. Die Niederbayernliga wird in neun Runden nach
Schweizer-System ausgetragen.
- 2. Der Erstplazierte erhält den Titel
"Niederbayerischer Meister" des laufenden Jahres. Der Ndb. Meister und der
Zweitplazierte ist im gleichen Jahr berechtigt, in der Bay. Allgemeinen Meisterschaft zu
spielen. Ersatzleute nominiert der Spielleiter.
- 3. Spielberechtigung für die Niederbayernliga:
- Die Berechtigung, in der Niederbayernliga zu spielen,
erhält jeder bei einem Ndb. Schachclub gemeldete
Spieler.
4. Gelangt im betreffenden Jahr kein Turnier für
Damen zur Austragung, so spielen die gemeldeten Damen in der neuen Niederbayernliga mit.
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- 2.3. Einzelmeisterschaften der Damen
-
- § 10 Allgemeines
- 1. Die Berechtigung zum Damenturnier erhält jede Dame
bzw. jedes Mädchen, welche(s) in einem Schachclub in Niederbayern
gemeldet ist. Dieses Turnier ist eine Qualifikation zur Bayerischen
Damenmeisterschaft.
- 2. Austragungsmodus für das Damenturnier:
- Falls mindestens 4 Damen melden, wird eine
Damenmeisterschaft auf Ndb. Ebene ausgetragen. Bei
4 oder 5 Damen wird doppelrundig im Rundensystem gespielt, ab 6 Teilnehmerinnen werden 5
Runden im Rundensystem gespielt. Die Erstplazierte des Turniers erhält den Titel "Damenmeisterin von
Niederbayern" des betreffenden Jahres und hat im laufenden Jahr das Recht, in der
Damenmeisterschaft auf Bayerischer Ebene zu spielen.
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- 2.4. Einzelmeisterschaften für Senioren ab 50
Jahren und über 60 Jahren
-
- § 11 Seniorenklasse ab 50 Jahren, 60 Jahren
und ab 70 Jahren
- 1. Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie in der
Niederbayernliga.
- Bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 8 Teilnehmern werden
7 Runden im Rundensystem gespielt.
2. Bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 8 Spielern
entscheidet der Bezirksspielleiter über den Spielmodus.
a.) 2 Gruppen in Rundensystem, wobei die Altersklasse
getrennt wird,
- b.) 1 Gruppe im Schweizer-System. In jedem Fall 7
Runden.
3. Als Beginn für die Seniorenklasse wird jeweils der
darauffolgende Mittwoch nach Ostern festgelegt.
- 4. Bei Senioren gilt als Stichtag der 31.12. des Vorjahres.
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- 2.5. Einzelmeisterschaften der Jugend ( NJEM )
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- § 12 Stichtage - Altersbegrenzung
- 1. Für die Jugendmeisterschaften auf Niederbayerischer
Ebene gelten die Altersklasseneinteilungen und
Stichtage der Bayerischen Schachjugend ( BSJ ). Stichtag ist jeweils
der 31.12. des Vorjahres.
- In U 20 spielen somit Spieler zwischen 20 und 17
Jahren,
- in U 17 zwischen 17 - 15,
- in U 15 zwischen 15 - 13,
- in U 13 zwischen 13 - 11,
- in U 11 spielen alle Spieler unter 11 Jahren.
- 2. Mädchen spielen in zwei oder drei Klassen. Es
gelten
- die Stichtage U 20,
- die Stichtage U 15,
- die Stichtage U 11.
- § 13 Austragungsmodus
- 1. U 20 spielt 2 Stunden/40 Züge und je 1/2 Stunde
Restzeit.
- 2. U 17 und U 15 spielen in der Regel unter den gleichen
Bedingungen.
- 3.Für U 13, U 11 und Mädchen entscheidet der Jugendleiter
im Einvernehmen mit der Vorstandschaft über den
Turniermodus. Grundlage der Entscheidungen sind
die eingegangenen Meldungen und der vorgesehene Zeitrahmen. Der Sieger ihrer
Wettkampfgruppen erhalten den Titel "Niederbayerischer Jugendmeister". Der
Meister der U 20 hat das Recht, in der laufenden Saison am Turnier der Niederbayernliga
teilzunehmen. Die
Titelträger von allen Jugendklassen und Mädchen spielen auf Bayerischer Ebene in ihren
Spielklassen. Falls 2 Teilnehmer je Bezirk zugelassen werden, spielen in der Regel
die Zweitplazierten in der Bay. Meisterschaft; über die endgültige Teilnahme entscheidet
der Jugendleiter. Gespielt wird möglichst im Rundensystem. Bei hoher Beteiligung wird
nach Schweizer-System gespielt. Die Zahl der Runden richtet sich nach der Teilnehmerzahl
und dem vorgegebenen Zeitrahmen. Die Entscheidung
liegt beim Turnierleiter - Jugendleiter.
- 2.6. Pokalturnier Niederbayern
-
- § 14 Ndb. Dähnepokal-Qualifikation
Niederbayernliga
- a.) Spielberechtigung:
- Teilnahmeberechtigt am Ndb. Pokalturnier sind alle in einem
Schachverein gemeldeten Mitglieder des BV
Niederbayern.
- b.) Austragungsmodus:
- Die einzelnen Turniere werden im K.O.-System
ausgetragen.
- c.) Spielzeit:
- Bedenkzeit je Spieler sind zwei Stunden für die ersten 40
Züge, anschließend eine weitere Stunde für den Rest der Partie.
- Gespielt wird jeweils eine Partie ohne Unterbrechung.
Gesamtspielzeit 6 Stunden.
- d.) Remispartien:
- Endet eine Partie Remis, so wird die Entscheidung über das
Erreichen der nächsten Runde durch 3 Blitzpartien herbeigeführt. Bedenkzeit sind für
beide Spieler je 5 Minuten. Sollte das Ergebnis nach 3 Blitzpartien ebenfalls Remis sein,
entscheidet die nächste gewonnene Blitzpartie. Dabei sind die Farben ausgehend von der eigentlichen Partie, ständig zu
wechseln.
- e.) Meldungen der Teilnehmer: Die Meldungen werden jeweils im laufenden Jahr der Ndb.
Einzelmeisterschaften nach Turnierende vom jeweiligen Bezirksspielleiter entgegengenommen. Meldungen können aber auch schriftlich eingereicht werden.
Bei schriftlicher Meldung ist Nachstehendes zu beachten:
- Anzugeben sind: Vereinsname,
- Familien- und Vorname des Spielers,
- Postleitzahl und Wohnort, Straße, Hausnummer,
- Telefon von privat und eventuell auch Fax und Email,
wenn vorhanden.
- f.) Auslosung und Terminfestlegung mit
Ergebnismeldung:
- Die Auslosung nimmt der Bezirksspielleiter des BV Ndb. bei
der Jahreshauptversammlung (JHV) vor. Er gibt das Ergebnis der Auslosung und den Termin der 1. Runde
mindestens aber 3 Wochen vorher den Teilnehmern bekannt. Mit der Auslosung der nächsten
Runden erfolgt auch die Festlegung der übrigen Spieltermine. Die Auslosungsnummern gelten für das gesamte Turnier und bestimmen die weiteren
Paarungen. Bei einer unpassenden Zahl wird eine
Vorrunde gespielt. Die nächste Runde wird dann neu ausgelost. In der 1. Runde spielt Nr.1 gegen Nr. 2, Nr.3 gegen Nr. 4 usw.;
dabei erhalten die Spieler mit einer ungeraden Auslosungszahl die weißen Steine. In der 2. Runde trifft der Sieger der
Begegnung Nr.1 gegen Nr.2 auf den Sieger der Begegnung Nr.3 gegen Nr.4 usw. Analog wird in
der 3. Runde verfahren. Nach
Ende des Wettkampfes hat der Sieger unverzüglich die Meldung schriftlich, telefonisch
oder per Fax dem Bezirksspielleiter zu übermitteln. Die Termine für die Runden sind unbedingt einzuhalten. Bei
Nichteinhaltung hat das das Ausscheiden aus dem Wettkampf zur Folge.
- g.) Heimrecht und Terminvorschläge:
- Die Führer der schwarzen Steine haben Heimrecht.
Diese Spieler haben ihren Gegnern unverzüglich nach
Erhalt der Turnierliste bzw. nach Bekanntgabe des nächsten Gegners drei Termine
vorzuschlagen, die im allgemeinen am Wochenende liegen sollen. Der Gegner muß einen der 3 Terminvorschläge annehmen. Die angesetzten Runden
sind bis zum letzten angesetzten Termin zu spielen.
- h.) Fahrtkosten:
- Der Spieler mit Heimvorteil muß seinem Gegner die Hälfte
der Fahrtkosten erstatten. Als Bemessungsgrundlage dienen die Kosten der
Bundesbahn-Rückfahrkarte 2. Klasse oder wie in der Ausschreibung vorgesehen.
- i.) Farbrechtswechsel und Heimrechtswechsel:
- Die Farben und somit auch das Heimrecht wechseln nach
Möglichkeit nach jeder Runde. Setzen sind für
die folgenden Runden 2 Spieler durch, die gleiche Farben hatten, so erhält der Spieler
mit der niedrigeren Auslosungsnummer die weißen Steine; der mit der höheren Zahl hat
somit Heimrecht.
- j.) Titelgewinn und Folgerungen:
- Der Gewinner des Ndb. Pokalturniers erhält den Titel
"Niederbayerischer Pokalmeister" des betreffenden
Jahres. Er ist im darauffolgenden Jahr berechtigt, in der
Niederbayernliga zu spielen. Des weiteren kann
der Sieger des Ndb. Dähnepokals im laufenden Jahr auf Bay. Ebene (Silbener Turm) weiterspielen.
- 2.7. Blitzschacheinzelmeisterschaft
-
- § 15 Meisterschaft der Herren
- 1.Die Blitzschacheinzelmeisterschaften werden jährlich im
Zeitraum vom 01. bis 31.Oktober jeden Jahres mit
unbegrenzter Teilnehmerzahl durchgeführt. Gespielt
wird - je nach Teilnehmerzahl- bis 16 Teilnehmer im Vollrundensystem, bei mehr als 16
Teilnehmern eine angemessene Rundenzahl im Schweizer-System.
- 2. Gespielt wird nach den FIDE-Blitzregeln mit einer
Bedenkzeit von 5 Minuten je Spieler.
3. Die ersten 3 Sieger aus der Finalgruppe A können im
darauffolgenden Jahr auf Bayerischer Ebene weiterspielen.
4. Hängt von der Plazierung eine Qualifikation für eine
höhere Spielklasse bzw. die Teilnahme an einer Finalrunde ab, werden bei Punktgleichheit
3 Blitzpartien gespielt. Bei Ausgang von Remis entscheidet das Los.
- 5. Weitere Bestimmungen sind der jeweiligen
Ausschreibung zu entnehmen.
- Abschnitt 3: Mannschaftsturnier
-
- 3.1. Niederbayerische
Mannschaftsmeisterschaften
-
- A. Austragung
-
- § 16 Klassen und Ligen
- Die Mannschaftsmeisterschaften werden in folgenden
Ligen und Klassen durchgeführt:
- a.) Niederbayernliga - 10 Mannschaften.
- b.) Die Bezirksligen umfassen in der Regel 10
Mannschaften.
c.) Die Einteilung der Kreisligen Ost und West erfolgt nach
geographischen Gesichtspunkten, nach den anfallenden Fahrtstrecken, auf Wunsch der
meldenden Vereine, soweit möglich. Sie erfolgt, sobald alle Meldungen eingegangen sind. Vereine, die neue 6er-Mannschaften stellen, werden hier neu
eingereiht.
- d.) Kreisklasse - 4er-Mannschaften Ost und West. Gespielt
wird, sobald 4 Vereinsteams gemeldet haben.
§ 17 Spielmodus
- 1. Die Bedenkzeit beträgt in allen Klassen und Ligen je
Spieler zwei Stunden für die ersten 40 Züge und eine weitere Stunde für den Rest der
Partie. Die Gesamtspielzeit beträgt 6 Stunden.
Notationspflicht besteht auch in der Verlängerungsphase. Sie endet,
sobald bei einem Spieler weniger als 5 Minuten Bedenkzeit vorhanden sind.
- 2. Bei Spielen in der Justizvollzugsanstalt Straubing
gelten folgende Regeln:
- a.) Spieltag ist Samstag, 10.00 Uhr, Spielort ist
immer die JVA Straubing.
- b.) Die Bedenkzeit ist verkürzt. 5 Stunden wie § 8
Allgemeines.
c.) Der Personenkreis der Spieler unterliegt
Einschränkungen.
d.) Die genauen Bestimmungen werden jeweils zu Beginn der
neuen Spielsaison mit den Organen der JVA abgesprochen und den betroffenen Vereinen
mitgeteilt.
- § 18 Wertung und Stichkämpfe
1. Die Wettkämpfe werden in einfacher Punktrunde durchgeführt.
2. Der zuständige Bezirksspielleiter regelt die Wertung
und die Durchführung der eventuellen Stichkämpfe.
3. Die eventuellen Stichkämpfe werden erst nach Beendigung
der Wettkämpfe der Bay. Ligen ab Regionalliga Süd-Ost ausgetragen, den Termin bekommen
die jeweiligen Vereine fristgemäß zugesandt.
4. Gewertet wird nach Mannschaftspunkten, wobei ein
Mannschaftssieg 2 Punkte, ein Remis 1 Punkt, eine Niederlage 0 Punkte zählen. Zu einem
Mannschaftssieg sind mehr als 50 % der möglichen Brettpunkte erforderlich.
5. Ergibt sich bei dieser Wertung Punktgleichheit
zwischen mehreren Mannschaften, so entscheidet über die Reihenfolge die Zahl der
erreichten Brettpunkte.
6. Hängt von der genauen Plazierung
mannschaftspunktgleicher Mannschaften der Auf- oder Abstieg ab, wird, wie im folgenden
ausgeführt, verfahren:
6.1.1 Mannschaftspunktgleiche Teams werden in einer eigenen
Tabelle zusammengestellt.
Nur die Resultate untereinander werden
berücksichtigt.
- Bei gleicher Anzahl von Mannschaftspunkten zählen die
untereinander erzielten Brettpunkte.
- 6.1.2 Ist auch die Anzahl der Brettpunkte gleich, ist
ein Stichkampf auszutragen.
6.1.3 Sind mehrere Teams nach Mannschafts- und Brettpunkten
punktgleich, dann sind die erforderlichen Stichkämpfe so anzusetzen, daß jede der
punktgleichen Mannschaften möglichst wenig Stichkämpfe zu bestreiten hat. Hierbei wird
die Rangfolge der Turnierendtabelle der betreffenden Spielklasse als Entscheidungshilfe
benützt.
6.1.4 Sind auch hierbei Entscheidungen unmöglich, werden
die Stichkampfpaarungen durch Los festgelegt.
6.1.5 Die nach 6.1.1 erstellten Tabellen dienen zur
Feststellung des Abstiegs und Aufstieges oder zur Festlegung der Stichkampfpaarungen
gemäß 6.1.2 und 6.1.3. Bei
Aufstiegsentscheidungen steigen gemäß der nach 6.1.1 erstellten Tabelle oder nach
- 6.1.6 Beendigung der Stichkämpfe zunächst der Erste, dann
der Zweite usw. entsprechend der Anzahl der zu
vergebenden Aufstiegsplätze auf. Bei
Abstiegsentscheidungen steigen gemäß der nach 6.1.1.erstellten Tabelle oder nach
Beendigung der Stichkämpfe zunächst der Letzte, dann der Vorletzte usw. ab; entsprechend
der Anzahl der vorgesehenen Abstiegsplätze.
- 6.1.7 Bei Stichkämpfen wechselt das Heimrecht gegenüber
dem Wettkampf in der Verbandsrunde.
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- § 19 Aufstieg
1. Der Sieger der Ndb.Liga steigt in die Regionalliga Süd-Ost auf. Falls in der
Regionalliga Süd-Ost bereits eine Vereinsmannschaft spielt, wird dieser Mannschaft der
Aufstieg verwehrt, und es steigt die zweitplazierte Mannschaft auf.
- 2. Bezirksliga West und Ost:
- Der Erstplazierte jeder Liga steigt in die Ndb.Liga
auf. Verzichtet eine Mannschaft auf den
Aufstieg, so erhält die nächstplazierte Mannschaft das Aufstiegsrecht.
- 3. Kreisliga I Ost und West:
- Die Erstplazierten jeder Liga steigen in die Bezirksliga
West oder Ost auf. Die Bezirksliga Ost wurde
ebenfalls auf 10 Mannschaften festgelegt. Verzichtet
eine Mannschaft auf den Aufstieg, so erhält die nächstplazierte Mannschaft das Aufstiegsrecht. Jede neu gemeldete
Sechsermannschaft wird in diese Liga eingestuft. Falls in der Kreisliga I Ost oder West
eine weitere Regelung nötig ist, wird dies von der Ndb. Vorstandschaft
beschlossen.
- 4. Kreisklasse ( Vierermannschaften ):
- Bei dieser Kreisklasse kann jeder Verein mit einer
Vierermannschaft teilnehmen. Eine Ummeldung zur
Kreisliga I Ost oder West ist bei ausreichender Spielerzahl möglich. Weitere
Aufstiegsregelungen, falls nötig, werden dem Bezirksspielleiter bzw. dem Bezirksverband
Niederbayern freigestellt.
-
- § 20 Abstieg
1. Der Tabellenletzte (Platz 10) und der Tabellenvorletzte (Platz 9) steigen in
die jeweiligen vorgesehenen Bezirksligen Ost oder West ab. In der Ndb.Liga werden so viele
Mannschaften absteigen, daß nicht mehr als 10 Mannschaften verbleiben.
- Der Bezirksspielleiter regelt dies alleine mit dem
BZV- Vorstand.
- 2. Bezirksliga Ost und West:
- 2.1. Der Letztplazierte steigt in die jeweilige
Kreisliga I Ost oder West ab.
2.2 Eine spielberechtigte Mannschaft, die nicht am
Spielbetrieb teilnimmt, steigt in die nächsttiefere Spielklasse ab.
- § 21 Terminfestlegung
- 1.Der Rundenplan ergibt sich grundsätzlich durch die
Auslosung, die Auslosung der Paarungen wird den
jeweiligen Mannschaften mitgeteilt. Diese Auslosung gilt für
weitere 2 Jahre mit vertauschtem Heimrecht.
- 2.Der Terminplan bzw. die Terminfestlegung wird gleichfalls
vor Beginn der Wettkämpfe vorgenommen und den
Mannschaften mitgeteilt. Alle Termine sind verbindlich einzuhalten.
- 3. Die Wettkämpfe finden jeweils am Sonntag um 10.00
Uhr statt. In beiderseitigem Einverständnis der
Mannschaften oder ganzer Spielgruppen kann auch schon am Samstag oder zu einem anderen Zeitpunkt am Sonntag gespielt werden. Eine solche Regelung besteht in den Ligen Ost. Für die JVA gelten Sonderbestimmungen; die Festlegung und Bekanntgabe
erfolgen jeweils zu Beginn der Spielsaison.
4. Die Verlegungen von Spielterminen bedarf in jedem Fall
der vorherigen Genehmigung des Bezirksspielleiters.
Anspruch auf Verlegung hat ein Verein nur bei
Abstellung von Spitzenspielern für Schachturniere, die über die Bezirksebene
hinausgehen, sowie bei plötzlich auftretenden, unzumutbaren Straßenverhältnissen. Der
Bezirksspielleiter ist von der gastgebenden Mannschaft zu verständigen bzw. bei Nichtantreffen am selben Abend ab 18.00 Uhr bei der
Ergebnismeldung zu verständigen.
5. Die letzte Runde der Wettkämpfe, dies gilt für
alle Ligen und Klassen, muß einheitlich von allen Mannschaften am gleichen Tag und zur
gleichen Stunde gespielt werden.
- B. Meldungen
- § 22 Mannschaftsmeldungen
1. Vorberechtigte Mannschaften haben Ihre Teilnahme bis zu dem vom
Bezirksspielleiter in der Ausschreibung festgesetzten Termin zu melden. Dies gilt für
alle Ligen und Klassen.
2. Die gemeldeten Mannschaftsaufstellungen sind für die
Dauer der Turniere verbindlich; die Aufstellungsreihenfolge ist während des Turniers
einzuhalten; bei Ausfall von Spielern rücken die Ersatzspieler nach. Brettausch ist nicht
möglich.
3. Auch die Reihenfolge der Ersatzspieler ist bindend.
Partien eines an den betreffenden Brettern eingesetzten, aber nicht spielberechtigten
Spielers werden genullt.
4. Keine Nachmeldungen von Spielern für Ndb.Liga und
BZL.Ligen. In den anderen Klassen sind Nachmeldungen von Spielern nur in Ausnahmefällen
(mit Begründung) bis zum 30.11. jeden Jahres möglich. Der nachgemeldete Spieler erhält die nächste, fortlaufende Nummer.
- 5.1. Die Erteilung der Spielgenehmigung ist immer
abzuwarten.
5.2 Sollte sich herausstellen, daß eine Spielberechtigung
auf Grund falscher Angaben erteilt worden ist, werden die Partien des betroffenen Spielers
genullt. Die Verantwortung für die Richtigkeit
der Angaben liegt beim meldenden Verein.
6. Zulässig ist das Offenlassen eines einzelnen Brettes
von Platz 1 bis 8. Fallen mehrere Spieler aus, müssen von Brett 8 beginnend die letzten
Bretter frei gelassen werden, wobei bei jedem Brett die namentliche Nennung eines
spielberechtigten Spielers erfolgen muß. Wird eines der vorderen Bretter frei gelassen,
so muß auch hier ein spielberechtigter Spieler namentlich aufgeführt werden.
7. Zu Beginn der Wettkämpfe wird die Uhr von Weiß
angestellt. Weiß braucht jedoch keinen Zug am Brett auszuführen, solange sein Gegner
nicht anwesend bzw. nominiert ist. Der Zug des anwesenden Weißen wird in einem
verschlossenen Briefumschlag hinterlegt (beim Schiedsrichter oder den
Mannschaftsführern). Nach Zugabgabe wird die Uhr
des anwesenden Schwarz-Spielers in Gang gesetzt.
8. Die für eine höhere Spielklasse gemeldeten
Stammspieler dürfen nicht in einer niedrigeren Spielklasse eingesetzt werden.
Stammspieler und Ersatzspieler einer beliebigen tieferen Spielklasse können als
Ersatzspieler in einer höheren Spielklasse gemeldet werden. Auf der Ebene des
Bezirks-Verbandes Niederbayern verlieren sowohl Stammspieler als auch Ersatzspieler
tieferklassiger Mannschaften Ihre Spielgenehmigung, wenn sie mehr als zweimal in der
höheren Spielklasse eingesetzt wurden.
9. Mannschaften aus gleichen Vereinen in einer
Spielklasse:
a. Spielen mehrere Mannschaften aus dem gleichen Verein in
der gleichen Spielklasse Ndb.Liga und in der Bezirksliga Ost und West und Kreisligen I Ost
und West so sind für diese Mannschaften jeweils getrennte Aufstellungen abzugeben.
b. Die Stammspieler der ranghöheren Mannschaft dürfen
nicht in der rangniedrigeren Mannschaft eingesetzt
werden.
c. Stammspieler der rangniedrigeren Mannschaft verlieren
für diese Mannschaft die Spielberechtigung, wenn sie öfters als zweimal in der
ranghöheren Mannschaft eingesetzt wurden.
10. Alle teilnehmenden, gemeldeten Mannschaften haben die
gemeldete Mannschaftsaufstellung einzuhalten.
- 11. Der Spielleiter kann Mannschaftsnominierungen ganz oder
teilweise zurückweisen, wenn nachrangige Bretter um mehr als 300 DWZ-Punkte besser sind,
ohne daß dies begründet ist. Dies gilt für alle Ligen und Klassen.
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- § 23 Mannschaftsnominierung
1. Ein Verein muß für jede Mannschaft acht Stammspieler melden, Ersatzspieler
werden auf den darauffolgenden Plätzen benannt. Niederbayernliga 20 Spieler, Bezirksligen
25 Spieler; hier ist keine Nachmeldung von Spielern möglich. Nachmeldungen gibt es nur, wie unter § 22-4. angegeben, befristet bis zum 30.11.
jeden Jahres.
2. Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die
mindestens 5 Jahre ununterbrochen für einen deutschen Verein spielberechtigt waren, sind
deutschen Spielern gleichgestellt (Bay T.O. 3.2.6.4 Ausländerregelung und DSB T.O.
/A-5.1.2).
3. Die teilnehmenden Vereine haben die Mannschaften (Spieler und Mannschaftsführer)
entsprechend der in der Ausschreibung des Bezirksspielleiters festgesetzten Form binnen
der festgelegten Frist zu nominieren.
4. Die Einteilung der jeweiligen Ligen bzw. Klassen
wird nach regionalen Gesichtspunkten von Jahr zu Jahr vom Bezirksspielleiter vorgenommen.
- § 24 Spielbetrieb
1. Das Wettkampfergebnis ist am Spieltag oder
jeweils am Sonntag vom Heimverein unverzüglich telefonisch ab 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr dem
Bezirksspielleiter durchzusagen oder zu faxen.
2. Der schriftliche Wettkampfbericht ist vom gastgebenden
Verein vorzubereiten, von beiden Mannschaftsführern nach Spielende zu unterzeichnen und
noch am selben Tag an den Bezirksspielleiter des Bezirksverbandes Niederbayern abzusenden.
3. Die Berichte müssen die Brettreihenfolge und Namen der
Spieler, die Paßnummern sowie besondere Vorkommnisse, wie z.B. Proteste usw., enthalten. Der Wettkampfbericht muß bis spätestens
am darauffolgenden Mittwoch beim zuständigen Bezirksspielleiter
eingetroffen sein (Postkarte oder Fax).
4. Nach telefonischer Meldung muß die Ergebniskarte
als Beweis dem Bezirksspielleiter zugesandt werden.
C. Durchführung
-
- § 25 Pflichten des Heimvereins
- Der Heimverein ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße
Abwicklung des Mannschaftskampfes. Insbesondere hat er für ein geeignetes Spiellokal zu
sorgen. Er ist verpflichtet, bei Mannschaftskämpfen vollzähliges und einwandfreies
Spielmaterial zu stellen.
-
- § 26 Mannschaftsführer
- 1. Jede Mannschaft muß einen Mannschaftsführer
benennen.
2. Jeder Mannschaftsführer sollte ein
Turnierleiterhandbuch des Deutschen Schachbundes bzw. die gültige Turnierordnung des
Bezirksverbandes Niederbayern mitsichführen.
3. Der Mannschaftsführer vertritt die Interessen seines
Teams gegenüber den Konkurrenzvereinen und beim BZV Niederbayern.
4. Die Durchführung von Spielberechtigungen,
EDV-Listen durch Vorlage eines Personalausweises o.ä. kann verlangt werden.
5. Die endgültige Entscheidung über Einsprüche und
Entscheidungen von Mannschaftsführern liegt beim Bezirksspielleiter.
- § 27 Mannschaftsaufstellungen
- 1. Die Auslosung der Mannschaften erfolgt, sofern keine
Neueinteilung stattfindet, für 2 Jahre. Der Verein, der in der Paarungstabelle zuerst
genannt wird, ist im Jahr der Neuauslosung der
Gastgeber und hat an den Brettern mit gerader Zahl Weiß. Im nächsten Jahr wechselt das
Gastgeberrecht.
-
- 2. Im Jahr der Auslosung werden die absteigenden
Mannschaften durch die Aufsteiger ersetzt. Deren
Auslosungsnummern werden durch Los bestimmt.
3. Die Aufstellungen werden vor Beginn der Turniere allen
Vereinen bekanntgegeben und müssen von den jeweiligen Vereinen je Liga und Klassen
getrennt vorgenommen werden.
4. Bei verspäteter Abgabe der Mannschaftsaufstellungen
sind alle Uhren der fehlenden Mannschaft anzustellen. Sind beide Mannschaftsaufstellungen
verspätet, so müssen alle Uhren von Weiß angestellt werden.
-
- § 28 Einsatz von Spielern
- 1. Die Aufstellung der gemäß § 23 gemeldeten
Spieler ist in der Reihenfolge bindend.
- 2. Je Wettkampf dürfen höchstens zwei Gastspieler(innen),
die unter § 23-2. aufgeführt sind,
- eingesetzt werden.
3. Spieler, die mehr als zweimal in der höherrangigen Liga
eingesetzt wurden, verlieren die Spielberechtigung, wie in § 22-8.-10. geregelt.
4. Bei den Stichkämpfen sind alle Spieler spielberechtigt,
die am letzten Spieltag der Meisterschaftsrunde noch einsatzberechtigt waren.
5. Spieler dürfen in einer Runde nur einmal eingesetzt
werden. Zu einer Runde gehören alle Wettkämpfe, die laut Terminplan am selben Tag
stattfinden sollen. Eine Verlegung eines Mannschaftskampfes ändert nichts an der
Zugehörigkeit zur ursprünglichen Runde. Mannschaftskämpfe an verschiedenen Tagen gehören nur dann zur selben Runde,
wenn es vor Saisonbeginn bei der Aufstellung des Terminplanes vom Bezirksspielleiter so
festgelegt worden ist.
- § 29 Unzulässiger Spielereinsatz
1. Die Aufstellungen gemäß § 22 und § 23 sind bindend.
2. Ein Spieler wird genullt, wenn an einem Brett vor ihm
ein Spieler mit einer größeren Meldenummer eingesetzt wird. Kann an seiner Stelle kein
anderer an diesen Platz spielberechtigter Spieler ( gemäß §§ 27, 28 ) benannt werden,
so erfolgt auch eine Nullung aller folgenden Bretter.
3. Der Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung hat
den Verlust des Wettkampfes mit Aberkennung aller Brettpunkte zur Folge; überdies wird
ein Bußgeld fällig (§ 30).
- 4. Die Nullung unzulässig eingesetzter Spieler erfolgt so,
daß die zeitliche Abfolge entscheidet. Es wird stets das erste Spiel gewertet, das
folgende unzulässige Spiel genullt. Die Spielklasse spielt keine Rolle, entscheidend ist
die zeitliche Abfolge des Einsatzes.
-
- § 30 Geldbußen und Ordnungsgelder
1. Tritt eine Mannschaft zu einem fälligen
Punkte- oder Pokalspiel nicht an, werden die Mannschaftspunkte mit 2:0 und die Brettpunkte
mit 8:0 bei den Achtermannschaften und mit 4:0 bei den Vierermannschaften der gegnerischen
Mannschaft gutgeschrieben.
2. Als unentschuldigtes Nichtantreten ist anzusehen, wenn
eine Mannschaft nicht bis zum vorletzten Freitag vor dem festgesetzten Spieltermin
abgesagt und mit gleicher Post den
Bezirksspielleiter verständigt hat.
- 2.a) Ordnungsgelder: Eine Achtermannschaft muß mit
mindestens 4, eine Vierermannschaft mit mindestens 2 Spieler antreten.
- Bei Nichtantreten einer Mannschaft ist ein
Ordnungsgeld fällig.
- 2.b) Diese Ordnungsgelder werden vom zuständigen
Bezirksspielleiter im Einvernehmen mit der
- Vorstandschaft Ndb. festgelegt.
- Für einen eventuellen Einspruch kann § 7
herangezogen werden.
- Niederbayernliga bis zu 150.- DM,
- Bezirksliga Ost und West bis zu 100.- DM,
- Kreisliga I Ost und West bis zu 100.- DM,
- Kreisklasse Vierermannschaften bis zu 50.- DM.
- 2.c) Tritt eine Mannschaft nach Turnierbeginn vom Turnier
zurück, ist ein Ordnungsgeld in
- nachstehender Höhe fällig:
- Niederbayernliga bis zu 300.- DM,
- Bezirksliga Ost und West bis zu 200.- DM,
- Kreisliga I Ost und West bis zu 200.- DM,
- Kreisklasse Ost und West bis zu 100.- DM.
- Die zurückgetretene(n) Mannschaft(en) gilt (gelten)
als Absteiger.
3. Zur Erzwingung von Ordnungs- und Bußgeldern kann der
Bezirksverband Niederbayern Sperren verhängen, z.B. Ausschluß von Mannschaftskämpfen
oder Einzelturnieren auf Bezirksebene, sofern die Spieler dem betreffenden Verein
angehören.Die Festsetzung ist aktenkundig zu
machen und dem betroffenen Verein bekanntzugeben.
4. Der Bezirksverband hat das Recht, Verstöße gegen die
Turnierordnung und die Spielregeln mit Punktverlust, Neuansetzung einer Partie oder eines
ganzen Wettkampfes usw. zu ahnden.
5. Verstöße gegen die Meldevorschriften und die
Turnierordnung werden mit einer Geldbuße von DM
20.-geahndet, unbeschadet eines noch fälligen Ordnungsgeldes.
6. Die Geldbußen verhängt der Bezirksspielleiter. Die
Vereine bzw. zuständigen Mannschaftsführer werden sofort Mitteilung erhalten.
- § 31 Fahrtkostenzuschuß
- 1. Der Fahrtkostenzuschuß wird nach Beendigung der
offiziellen Runden ausbezahlt.
2. Die Auszahlung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag
gemäß den Bestimmungen der festgelegten gültigen Beitragsordnung des Bezirksverbandes
Niederbayern. Sie wird vom Kassenwart
Niederbayern vorgenommen.
- 3.2. Mannschaftspokalturnier
-
- § 32 Allgemeines
- 1. Zum Pokalturnier sind jeweils Vierermannschaften
aus allen gemeldeten Vereinen zugelassen.
- 2.a) Das Turnier wird im K.O.-System ausgetragen. Die erste
Runde wird nach Möglichkeit auf
- Landesebene ausgelost (Landkreise einschließlich
kreisfreier Städte).
- Jeder Verein hat dadurch die Möglichkeit, mehrere
Mannschaften zu stellen. Erst ab dem
- Viertelfinale erfolgt die Auslosung auf Ndb. Ebene.
- Gespielt wird nach der T.O. für Mannschaftskämpfe
des Bezirksverbandes Niederbayern.
- Die Bedenkzeit beträgt je Spieler 2 Stunden für die ersten
40 Züge, eine weitere Stunde für den
- Rest der Partie. Gesamtspielzeit 6 Stunden.
- 2.b) Endet eine Partie im Wettkampf Remis, so gilt die
Berliner-Wertung (Brett 1-4, Brett 2-3,
- Brett 3-2, Brett 4-3).
- Gewinnt eine Mannschaft an den Brettern 1 und 4, die andere
an den Brettern 2 und 3, so
- entscheidet der Gewinn auf Brett 1 das Weiterkommen
der Mannschaft.
- Enden alle Partien Remis im regulären Kampf, so gilt die
Regelung, daß alle Spieler je eine
- Blitzpartie über jeweils 5 Minuten spielen müssen,
bis eine Entscheidung gefallen ist.
- Auch für den Blitzwettkampf findet die
Berliner-Wertung Anwendung.
- 2.c) Der Heimverein hat an den Brettern 1 und 4
Schwarz und an den Brettern 2 und 3 Weiß.
- 2.d) Die Ergebnisse sind jeweils vom Heimverein schriftlich
zu melden, gegebenenfalls auch mit
- Fax.
- 2.e) Der Wettkampfbericht ist vom Heimverein unter Angabe
der Einzelspielergebnisse sofort bis
- spätestens am darauffolgenden Mittwoch (Poststempel )
an den Bezirksspielleiter abzusenden.
- 2.f) Ein verspätetes Eintreffen der Meldung hat
Mannschaftskampfverlust für die Heimmannschaft
- zur Folge.
- 2.g) Bei ungerader Teilnehmerzahl wird eine Vorrunde
gespielt.
- 2.h) Meldungen sind jeweils in 12facher Ausfertigung mit dem
Vordruck des Bezirksverbandes an
- den Bezirksspielleiter zu senden.
-
- 3.3. Blitzschachmannschaftsmeisterschaft
-
- § 33 Allgemeines
1. Alle im BSB gemeldeten Vereine des Bezirksverbandes Niederbayern dürfen an
diesem Turnier teilnehmen.
2. Es gelten die FIDE-Blitzspielregeln.
- 3. Details regelt die jeweilige Ausschreibung.
-
-
- 3.4. Niederbayerische Schnellschachmeisterschaft
-
- § 34 Allgemeines
1. Der Niederbayerische Bezirksverband trägt
jährlich das Qualifikationsturnier zur Bay. Meisterschaft im Schweizer-System aus.
2. Gespielt werden 7 Runden nach den
FIDE-Schnellschachregeln; 2 mal 30 Minuten für jeden Einzelspieler.
3. Die Ndb. Schnellschachmeisterschaft wird als
Einzelmeisterschaft und auch als Mannschaftsmeisterschaft
(4er-Teams) ausgetragen.
- 3.1. Diese Meisterschaften werden jeweils an einem Tag
abgewickelt.
Die Spieler müssen ihre Züge in der vor Turnierbeginn
festgelegten Zeit (60 oder 30 Minuten) ausführen.
Wird eine Mitschreibepflicht vereinbart (vor Beginn des
Turniers ), schreiben beide Spieler Zug um Zug mit.
- Sobald auf einer Uhr weniger als 5 Minuten Bedenkzeit übrig
sind, endet die Mitschreibepflicht für beide
Spieler.
4. Die drei erstplazierten Spieler des Einzelturniers
erwerben die Spielberechtigung zur Bay. Schnellschach-Einzelmeisterschaft.
4.1. Der Sieger im Mannschaftsturnier spielt auf der
Bayerischen Meisterschaft mit.
- 4.2. Erstbenennungen durch den Spielleiter sind
möglich. Auswahlkriterium ist die Plazierung in der jeweiligen
Meisterschaft.
5. Zu diesem Turnier sind alle Spieler aus den jeweiligen
Vereinen, die eine gültige, vorläufige Spielergenehmigung haben oder in der
EDV-Mitgliederliste aufgeführt sind, spielberechtigt.
- 6. Bei Mannschaftsturnieren im Schnellschach besteht
ein Team aus 4 Stammspielern; zwei Ersatzspieler können gemeldet werden. Die Reihenfolge der Meldung ist bindend für das ganze Turnier. Die Ersatzspieler (Springer) werden nachrückend eingesetzt.
7. Der Sieger des jeweiligen Turniers erhält im laufenden
Jahr den Titel "Niederbayerischer Schnellschach-Meister".
- 3.5. Jugend-Mannschafts-Wettbewerbe
-
- § 35 Allgemeines
- 1. Wenn möglich, soll jedes Jahr ein
Jugendvereinspokalwettbewerb ausgetragen werden.
2. Gespielt wird in 4er-Mannschaften entweder nach
Rundensystem oder K.O.-System.
3. Angestrebt werden soll auch eine alljährliche
Meisterschaft mit Achtermannschaften (6 + U15 + Mädchen).
4. Solange die Teilnehmerzahl gering ist, entscheidet
der zuständige Jugendleiter über Art und Weise der Austragung.
- 5. Die Sieger spielen bei den entsprechenden
BSJ-Wettbewerben mit.
-
- 3.6. Spielgenehmigungsordnung
-
- § 36 Allgemeines
1. Jedes Mitglied eines Schachvereins oder einer Schachabteilung des Bay.
Schachbundes bedarf zur Teilnahme an Meisterschaften irgendwelcher Art und an Lehrgängen
eines gültigen Eintrages in der EDV- Mitgliederliste seines Vereins
- 2. Ab sofort gelten nur die aktuellen
EDV-Mitgliederlisten als Nachweis der Spielberechtigung. Der DSB stellt keine Pässe mehr aus. Statt der EDV-Originale kann auch eine
Kopie vorgelegt werden. Der Spielleiter kann auch
befristete, vorläufige Spielberechtigungen erteilen. Anträge für
eine Spielberechtigung müssen enthalten:
- Name, Vornamen,
- Geburtsort und Geburtsdatum,
- Wohnort/Adresse,
- Verein,
- Freigabeerklärung des alten Vereins.
3. Die EDV-Listen sind nur in Verbindung mit
Personalausweisen oder entsprechendem amtlichen Dokument gültig.
4. Bei Einzelmeisterschaften und auf Lehrgängen ist auf
Verlangen die EDV-Liste (oder Kopie) dem Turnierleiter oder dem Lehrgangsleiter
vorzulegen, bei Mannschaftskämpfen dem Turnierleiter oder dem Beauftragten des
gegnerischen Vereins.
5. Ein Spieler ist, abgesehen von Freundschaftskämpfen,
nur für den Verein spielberechtigt, in dessen EDV-Liste er eingetragen bzw. gemeldet ist.
Bei Vereinswechsel ist eine Freigabeerklärung des alten Vereins notwendig. Sie kann nur
verweigert werden, wenn noch Forderungen gegen den Spieler bestehen.
6. Termine: Es gelten die Meldefristen des BSB 30.06.und
30.11. des jeweiligen Jahres. Nur zu diesen Zeitpunkten sind verbindliche Ummeldungen,
Löschungen usw. möglich. Zur Anmeldung und
Abmeldung sind die offiziellen Formblätter nicht mehr erforderlich. Anträge auf vorläufige Spielberechtigungen können beim Ndb.
Bezirksspielleiter formlos (§ 36-2.) eingereicht werden. Der Bezirksspielleiter prüft alle Nachmeldungen und leitet diese an
die Zentrale Erfassungsdatei des BSB weiter. Nur Vollständigkeit und absolute Richtigkeit aller Angaben
garantieren die Bearbeitung durch die Zentraldatei.
7. Fehler in den Anträgen bedingen falsche oder
unvollständige EDV-Listen. Fehlerhafte Unterlagen verursachen Anfragen, Rücksendung des
Materials etc. Entstehende Unkosten gehen zu
Lasten des betreffenden Vereins.
- 8. Löschungen von Mitgliedern:
a. Nach Beendigung der Mitgliedschaft eines Spielers hat
der Verein spätestens zum nächsten Termin (§
36-6.) den Spieler abzumelden. Bis zur Löschung in den EDV-Listen
besteht Beitragspflicht an den BV Ndb. und den BSB.
b. Der Verein, der aus dem BSB austritt, hat sämtliche
Unterlagen bis zum nächsten Termin (§ 36-6.) an
den Bezirksspielleiter zu senden. Die
Beitragspflicht endet erst bei Löschung in der Datenbank.
-
- § 37 Verschiedenes
1. Alle Vorstände in den Vereinen sind
verpflichtet, diese Turnierordnung sorgfältig aufzubewahren. Mannschaftsführer,
Spielleiter und Vereinsmitglieder sind in Kenntnis zu setzen. Für die Anforderung eines weiteren Exemplars wird ein Unkostenbeitrag von DM
15.- gefordert.
- 2. Diese Turnierordnung tritt mit Wirkung vom 21.April
2000 in Kraft.
- Dingolfing/Landshut den 21.04.2000
- In geänderter Form gemäß den Beschlüssen der JHV
2000.
- Gottlieb Kutschera, Klaus Kreuzer, Franz Hufnagl
- 1. Ndb. Vorsitzender, 2. Ndb. Vorsitzender, Ndb.
Bezirksspielleiter
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