Hinweise an die Mannschaftsführer |
BAYERISCHE MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFTEN
REGIONALLIGA SÜD-OST
2000/2001
HINWEISE
FÜR DIE DURCHFÜHRUNG
Spiellokal: Der Heimverein ist für das Spiellokal und das erforderliche Spielmaterial (einschl. Notationen und Durchschriftmöglichkeit) verantwortlich. Es muss für die volle Gesamtspielzeit von 6 Stunden Spielmöglichkeit bestehen (Nr. 3.1.3 der Turnierordnung des BSB = TO). Der Schiedsrichter und die Mannschaftsführer sorgen für Turnierruhe. Insbesondere störende Blitzpartien und Partieanalysen im Turnierbereich sind zu vermeiden.
Der Heimmannschaftsführer sorgt dafür, dass dem Schiedsrichter in der Zeitnotphase, insbesondere, wenn bei mehreren Partien in beiderseitiger Zeitnot eine Zügezahlkontrolle durchzuführen ist, eine entsprechende Anzahl regelkundiger Helfer zu Seite stehen.
Bei allen Mannschaftskämpfen herrscht in dem Raum, in welchem gespielt wird, Rauchverbot. Ein Verstoß gegen die Vorschriften über das Rauchverbot trotz Abmahnung kann zum Partieverlust führen (Art. 12 Nr. 7 FIDE-Regeln).
Bedenkzeit - Uhreneinstellung: Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunde je Spieler für die ersten 40 Züge, anschließend 1 Stunde Restspielzeit. Die höchstmögliche Bedenkzeit beträgt also je Spieler 3 Stunden (Nr. 3.1.1 TO). Die Uhren müssen für alle Partien auf dieselbe Anfangszeit gestellt werden, und zwar auf 4.00 Uhr. Die 1. Zeitkontrolle findet dann bei der Uhrenstellung 6.00 Uhr statt, das Partieende bei der Uhrenstellung 7.00 Uhr.
Der Schiedsrichter (siehe nächster Punkt) bestimmt die Stellung der Uhren so, dass eine Zeitkontrolle unschwer möglich ist. Ein Wahlrecht des Spielers mit den schwarzen Steinen besteht nicht. (Art. 6 Nr. 4 FIDE-Regeln; siehe auch Hinweise zum Spielverlauf).
ACHTUNG: NEU!
Schiedsrichter: Der Heimverein bestimmt bis spätestens fünf Minuten vor Spielbeginn, wer den Wettkampf als Schiedsrichter leiten soll (Nr. 3.1.4.3 TO). Dabei ist es gleichgültig, welchem Verein der Schiedsrichter angehört oder ob er zum Kreis der Mannschaftsteilnehmer gehört. Er soll regelkundig sein. Der Schiedsrichter hat die Aufgaben, die ihm nach Artikel 12, 13 der FIDE-Regeln zustehen. Dazu gehört insbesondere:
Ist der bei Wettkampfbeginn benannte Schiedsrichter gehindert, bis zum Schluss des Wettkampfes anwesend zu bleiben, so muss der Heimverein rechtzeitig einen anderen Schiedsrichter benennen.
Für einen evtl. Schiedsrichtereinsatz von Seiten der Spielleitung beachten Sie bitte Nr. 3.2.7.4 TO. Im übrigen behalte ich für besondere Fälle mir auch vor, einen Schiedsrichter zu schicken; dessen Kosten müssen allerdings nicht die Vereine tragen.
Mannschaftsaufstellung:
Jeder Mannschaftsführer muss fünf Minuten vor Beginn des Wettkampfes (= vor Spielbeginn laut Rundenplan) den Schiedsrichter benennen und diesem eine vollständige Mannschaftsaufstellung vorlegen (Nr. 3.2.8.1 TO). Dabei ist zu beachten:
Für den ggf. verlangten Nachweis der Spielberechtigung beachten Sie bitte Nr. 1.3.2 TO.
Farbverteilung: Die Spieler des Heimvereins führen an den Brettern mit ungerader Nummer (1, 3, 5, 7) die schwarzen Steine, an den Brettern mit gerader Nummer (2, 4, 6, 8) die weißen Steine. (Nr. 3.2.2.3 TO; insofern hatte sich ein Fehler in die Ausschreibung eingeschlichen).
Spielbeginn: Die Anfangszeit gemäß Turnierplan, sofern der Wettkampfbeginn nicht gemäß Nr. 3.2.5.3 TO verlegt wurde, ist einzuhalten. Der Schiedsrichter kann bei fehlen der Gastmannschaft (d.h. wenn diese nicht nominiert ist und nicht wenigstens 4 Spieler anwesend sind) zur Anfangszeit alle Uhren des Gegners anstellen. Umgekehrt kann die Gastmannschaft verlangen, dass die Uhren aller Spieler des Heimvereins vorgestellt werden, wenn dieser mit der Bereitstellung des Spielsaales, mit dem Aufbau des Spielmaterials oder mit der Benennung des Schiedsrichters im Verzug ist. Die Uhren sind auch anzustellen, wenn die Heimmannschaft noch nicht nominiert ist und nicht wenigstens 4 Spieler anwesend sind. Liegen beide Mannschaftsaufstellungen bei Spielbeginn nicht vor, so müssen alle Uhren von Weiß angestellt werden (Nr. 3.1.5.2 TO).
Der Partiebeginn gilt für alle Bretter einheitlich, d.h. es müssen alle Uhren gleichzeitig in Gang gesetzt werden. Fehlt an einem Brett ein (nominierter) Spieler, so läuft dessen Uhr. Sind beide aufgestellte Spieler abwesend, so läuft die Uhr gegen Weiß. Maßgeblich für den Verlust wegen mehr als einstündiger Verspätung ist die im Terminplan angegebene Anfangszeit, nicht die auf der Spieluhr abgelaufene Bedenkzeit.
Ergebnismeldung: Die Mannschaftsaufstellung und das Wettkampfergebnis werden vom Schiedsrichter auf der Ergebnismeldekarte festgehalten, insbesondere:
Ergebnismeldung am Spieltag: Der Schiedsrichter meldet das Ergebnis (einschl. der Aufstellungen und der Brettergebnisse) am Spieltag unverzüglich nach Wettkampfende (am besten sogleich im Spiellokal) bis spätestens 18.00 Uhr in der oben angegebenen Form. Auch ein evtl. sich meldender telefonischer Anrufbeantworter lässt Zeit genug für die Ergebnismeldung. Auch bei einer Überschreitung dieses Termins kann eine Geldbuße drohen.
Wird das Spielergebnis per Fax oder e-mail durchgegeben, geben Sie bitte alle auch für die schriftliche Ergebnismeldung erforderlichen Daten an (siehe oben zum Inhalt der Ergebnismeldekarte), damit Sie das Ergebnis nicht noch mal schriftlich nachmelden müssen.
Schriftliche Ergebnismeldung: Eine schriftliche Ergebnismeldung ist nur erforderlich, wenn die Ergebnismeldung am Spieltag telefonisch durchgegeben worden ist. Benutzen Sie eine vorgedruckte Ergebnismeldekarte oder den mitversandten Meldebogen. Die Ergebnismeldung ist spätestens am darauffolgenden Werktag (!) per Post, Fax oder e-mail an den 1. Spielleiter (siehe Meldehinweise) zu schicken. Bei Meldung per Fax oder e-mail bewahren Sie bitte das Original des Spielberichts bis zum Abschluss der Meisterschaften bei sich auf.
Maßgeblich ist das Datum des Poststempels oder ein anderes dokumentiertes Absendedatum. Verstöße gegen die rechtzeitige und vollständige Meldung werden mit einer Geldbuße gem. Nr. 3.2.11.3 TO geahndet.
Erstellung des Turnierbulletins:
- Elektronische Erfassung: Der Mannschaftsführer des eingebenden Vereins übernimmt nach Partieende vom Schiedsrichter die Originalaufzeichnungen der Partien (nicht die Durchschriften) an sich (Nr. 1.8.2 TO). Der Spieler darf die Herausgabe nicht verweigern, es sei denn, er fertigt eine saubere Abschrift. Die Erfassung der Partien erfolgt in einem verbreiteten Schachdatenbankformat (Formate von ChessBase, ChessAssistant und NICBASE oder PGN-Format). Der Verein sendet die Schachdatenbank per e-mail oder Diskette binnen 14 Tagen nach der jeweiligen Spielrunde an die eingangs dieser Hinweise bezeichnete Anschrift.
Kann die Partie anhand der Aufzeichnungen nicht vollständig rekonstruiert werden, so versucht der Eingebende zunächst die Rekonstruktion mit Hilfe des betreffenden Spielers seiner Mannschaft. Sollte dies nicht oder nur teilweise erfolgreich sein, sendet der eingebende Verein neben der Partiedatenbank auch beide Parteiaufzeichnungen der betroffenen Partien.
- Eingabe durch BSB: Erfasst der Verein die Partien des Wettkampfes nicht in einer Schachda tenbank. nimmt der Schiedsrichter die Originalaufzeichnungen der Partien (nicht die Durchschriften) an sich (Nr. 1.8.2 TO) und übersendet sie an die eingangs dieser Hinweise bezeichnete Anschrift. Der Spieler darf die Herausgabe nicht verweigern, es sei denn, er fertigt eine saubere Abschrift.
- In jedem Falle wichtig: Beide Mannschaftsführer achten darauf, dass die abgegebenen Auf zeichnungen für die Erstellung des Partiebulletins geeignet sind. Gegebenenfalls muss auf der Herstellung einer lesbaren Abschrift durch den Spieler bestanden werden. Bei Verstöße gegen die vorgenannten Regelungen können auch Geldbußen verhängt werden (Nr. 3.2.10.3 TO).
Proteste: Proteste gegen Entscheidungen des Schiedsrichters werden vom Bundesspielleiter entschieden (Nr. 1.9 TO). Der Protest muss auf der Ergebnismeldekarte angekündigt worden sein, und muss innerhalb einer Woche nach dem Wettkampftag mit Begründung beim 1. Bundesspielleiter R. Alt eingereicht werden. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels oder eine andere dokumentierte Absendezeit maßgeblich.
Wenn wegen des Verlaufs einer Partie protestiert wird, müssen die Notationen beider Partien beigelegt werden.
Gegen die Entscheidung des Bundesspielleiters kann binnen einer Woche Beschwerde an den Bundesrechtsausschuss erhoben werden. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf Nr. 1.10 TO.
Beachten Sie bitte, dass die Fristen für die Einlegung von Protesten und Beschwerden erheblich verkürzt worden sind.
Verlegungen des Spiellokals oder des Spieltermins (vgl. Nr. 3.2.5.3, 4 TO) melden Sie bitte in jedem Falle nicht nur rechtzeitig der Gastmannschaft, sondern auch dem Spielleiter.
Hinweise zum Spielverlauf
1. Partiebeginn
a) Bei Partiebeginn ist Weiß am Zug. Die Partie beginnt, wenn beide Mannschaften nominiert sind. Weiß ist vor allem auch dann am Zug, wenn der nominierte Gegner noch abwesend ist. Ein "verdecktes" Eröffnen ist in den Regeln nicht vorgesehen und damit auch nicht erlaubt.
b) nach Beginn des Wettkampfes, jedoch vor Ablauf von 2 Stunden tatsächlicher Gesamt spielzeit festgestellt, daß ein oder mehrere (korrekt nominierte) Spieler an falschen Brettern sitzen, so wird eine neue Partie mit korrekter Sitzordnung begonnen. Jeder zunächst am fal schen Brett sitzende Spieler muß jedoch die abgelaufene Gesamtspielzeit als verbrauchte Bedenkzeit auf sich nehmen.
c) Wird vor Ablauf einer Viertelstunde nach tatsächlichem Spielbeginn festgestellt, daß eine Partie mit vertauschten Farben begonnen wurde, so muß eine neue Partie gespielt werden. Die bisher abgelaufene Gesamtspielzeit wird zwischen den bei den Spielern hälftig geteilt und ihnen als verbrauchte Bedenkzeit angerechnet. Nach Ablauf einer Viertelstunde kann der Fehler nicht mehr korrigiert und muß die Partie fortgesetzt werden. (Art. 7 Nr. 2 FIDE-Regeln)
d) Wird im Laufe der Partie festgestellt, daß die Partie mit fehlerhafter Ausgangsstellung der Figuren begonnen wurde, so muß eine neue Partie gespielt werden, sofern die Spieler nicht den Fehler einvernehmlich korrigieren oder korrigiert haben. Bei Neubeginn wird die bisher abgelaufene Gesamtspielzeit zwischen den beiden Spielern hälftig geteilt und ihnen als verbrauchte Bedenkzeit angerechnet. (Art. 7 Nr. 4 FIDE-Regeln)
2. Uhrenbedienung
a) Der Uhrknopf wird stets mit derjenigen Hand gedrückt, die den Zug ausführt (Art. 6 Nr. 7b FIDE-Regeln)
b) Die Uhr darf von einem Spieler während der Partie nur angehalten werden, um Gewinn oder Remis zu reklamieren, oder um die Entscheidung eines Schiedsrichters herbeizuführen.
3. Die Notation
a) Die Verpflichtung zum Mitschreiben endet 5 Minuten vor der jeweiligen Zeitkontrolle (Art. 8 Nr. 4 FIDE-Regeln).
b) Hat ein Spieler in Zeitnot vor der ersten Zeitkontrolle nicht mehr mitgeschrieben, so besteht nach Beendigung der Zeitnotphase (also wenn eines der beiden Blättchen gefallen ist) die Verpflichtung, das Partieformular zu vervoll ständigen. Der Spieler muß die Notation nach schreiben wenn er am Zug ist, wobei er die Notation des Gegner zu Hilfe nehmen darf (Art. 8 Nr. 5 FIDE-Regeln). Ergänzt er seine Notation, während der Gegner am Zug ist, so stellt das Verlangen auf Einsichtnahme in dessen Notation eine Störung dar. Bevor der Spieler seinen Zug ausführt, müssen alle Züge nachgeschrieben und das Partieformular zurückgegeben sein. Danach besteht wieder Schreibpflicht bis 5 Minuten vor der zweiten Zeitkontrolle.
c) Haben beide Spieler in Zeitnot nicht mehr mitgeschrieben, so können die Spieler oder der Schiedsrichter die Uhr anhalten. Die Spieler müssen die Partie - ggf. unter Zuhilfenahme der Mitschrift eines Schiedsrichter oder eines von ihm mit der Überwachung der Zeitkontrolle Beauftragten - rekonstruieren und die Züge auf ihren Partieformularen vervollständigen. (Art. 8 Nr. 5c FIDE-Regeln)
4. Gewinn durch Zeitüberschreitung
a) Ein Gewinn durch Zeitüberschreitung wird reklamiert, indem der Spieler beide Uhren anhält und den Schiedsrichter benachrichtigt. Dabei muß sein eigenes Blättchen noch oben sein.
b) Ein Gewinn durch Zeitüberschreitung ist nicht möglich, wenn es dem Spieler mit dem vorhandenen Material nicht mehr möglich ist, den Gegner Matt zu setzen setzen. Dabei ist es gleichgültig, ob das Matt zwingend ist oder nur durch fehlerhafte Züge des Gegners herbeigeführt werden kann. In diesem Falle ist die Partie Remis.(Art. 6 Nr. 9 FIDE-Regeln)
c) Der Schiedsrichter oder ein Beauftragter hat auf ein gefallenes Blättchen hinzuweisen.
5. Die unentschiedene Partie
a) Eine Remisvereinbarung kann nur bei laufender Partie, d.h. zumindest nach dem In gangsetzen der Uhr des Weiß-Spielers zwischen anwesenden Spielern vereinbart werden. Eine Vereinbarung der Mannschaftsführer hat keinen Einfluss auf das Spielergebnis.
b) Wegen des Remis durch dreimalige Stellungswiederholung oder nach der 50 Züge-Regel verweise ich auf die entsprechenden Bestimmungen der FIDE-Regeln Art. 5 Nr. 2, 9 Nr. 2, 3, 4 und 5. Für die Geltendmachung dieser Remisansprüche und wegen evtl. Proteste beachten Sie bitte auch die folgenden Regelungen.
c) Eine Partie ist weiterhin nach den Regeln über die Beendigung von Partien im Quick-Play-Finish-Modus (Art. 10 Nr. 2 der FIDE-Regeln) auf Verlangen eines am Zug befindlichen Spielers, dessen Blättchen noch nicht gefallen ist, unentschieden,
c1) wenn die Gesamtbedenkzeit des reklamierenden Spieler höchstens noch zwei Minuten beträgt und wenn der Gegner die Partie mit normalen Mitteln nicht mehr gewinnen kann, oder
c2) wenn die Gesamtbedenkzeit des reklamierenden Spieler höchstens noch zwei Minuten beträgt und wenn der Gegner in den letzten Zügen keine Anstrengungen unternommen hat, die Partie mit normalen Mitteln zu gewinnen.
d) Einzelheiten zur Remisreklamation
d1) Ein Remisanspruch wird geltend gemacht, indem der reklamierende Spieler die Uhr anhält und einen Schiedsrichter herbeiholt. In diesem Falle kann der Remisanspruch nicht mehr zurückgezogen werden.
d2) Ein bloßes Remisangebot an den Gegner oder ein an den Gegner bei laufender Partie gestelltes Verlangen, er möge Remis geben, stellen keine Geltendmachung eines Remisanspruchs dar!
d3) Reklamiert ein Spieler Unentschieden nach Punkt 5.3. dieser Hinweise, weil er der Ansicht ist, die Partie sei mit normalen Mitteln nicht mehr zu gewinnen, oder der Gegner habe in den letzten Zügen keine Gewinnanstrengungen unternommen, und kommt es zu keiner Einigung zwischen den Spielern, dann wird die Partie nach Anhang D der FIDE-Regeln abgebrochen. Der Schiedsrichter notiert die im Zeitpunkt der Remisreklamation auf dem Brett befindliche Stellung. Diese reicht er zusammen mit den (ggf. nach Art. 8 Nr. 5 FIDE-Regeln, siehe hier Nr. 3 ergänzten) Notationen zusammen mit der Ergebnismeldekarte ein.
d4) Stellt der Spielleiter fest, dass die Voraussetzungen für die Remis-Reklamation nicht vorgelegen haben, wird die Partie für den reklamierenden Spieler als verloren gewertet.
Diese Hinweise gelten als Bestandteil der Ausschreibung der Bayerischen Mannschaftsmeister schaften im Sinne der Nr. 1.7 TO.
Die Turnierordnung kann entweder über die BSB-Geschäftsstelle (siehe unten) bestellt oder im Internet unter http://www.balbec.de/Schach/to.htm abgerufen werden. Die FIDE-Regeln sind unter http://home.t-online.de/home/schach.muenchen/fidereg.htm veröffentlicht.